Preisbindung

Juristische Checkliste für Abmahnungen

29. Juni 2007
Redaktion Börsenblatt
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins warnt vor Massenabmahnungen rund um vermeintliche Preisbindungsverstöße im Netz
In den letzten Monaten sind dem Börsenverein mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Anwälte, die im Auftrag dubioser Kleinstbuchhandlungen zu handeln vorgeben, bundesweit kostenpflichtige Abmahnungen wegen angeblicher Preisbindungsverletzungen gegen Internetbuchhandlungen ausgesprochen haben. Es sei offensichtlich, dass es bei diesen Abmahnungen nicht um die Einhaltung der Preisbindung, sondern die massenweise Geltendmachung von Gebühren mit einem identischen anwaltlichen Schriftsatz gehe, heißt es aus der Rechtsabteilung des Börsenvereins, die Mitgliedsbuchhandlungen folgende Empfehlungen gibt: "Sollte Ihre (Internet-)Buchhandlung einen solchen Schriftsatz erhalten, dann wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Rechtsabteilung des Börsenvereins (Telefon: 69 / 1306-314). Geben Sie nicht ohne Prüfung durch die Rechtsabteilung des Börsenvereins Unterlassungsverpflichtungserklärungen gegenüber solchen Abmahnern ab, insbesondere nicht solche, deren Text eine weitreichende, undifferenzierte Anerkennung hoher Vertragsstrafen enthält. Zahlen Sie ohne Prüfung durch die Rechtsabteilung des Börsenvereins keine Anwaltsgebühren an solche Abmahner. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist nicht jeder Fall, in dem ein Internetbuchhändler ein verlagsneues Buch unter dem vom Verlag vorgesehenen gebundenen Ladenpreis verkauft, automatisch eine Preisbindungsverletzung des Buchhändlers. Hat es im Einzelfall der Verlag verabsäumt, seine Preise einheitlich an alle Wiederverkäufer zu melden bzw. diesen gegenüber bekannt zu machen, hat er gegen seine Preisfestsetzungspflicht aus Paragraf 5 Abs. 1 BuchPrG verstoßen. Dies hat zur Folge, dass ein Buchhändler, der einer vom Verlag verursachten falschen Preismeldung folgt, keinen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz begeht. Deshalb ist er in diesen Fällen auch nicht verpflichtet, sich anwaltlichen Abmahnungen zu unterwerfen."