Urheberrecht

Gesetzesnovelle kurz vor der Verabschiedung

29. Juni 2007
Redaktion Börsenblatt
Am 5. Juli entscheidet der Bundestag über den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle. Der Fernsehsender Phönix überträgt die Beratungen live (13.45 bis 14.45 Uhr).
Inzwischen liegt dem Börsenverein die so genannte Formulierungshilfe für die abschließenden Beratungen vor. Mit dem Ergebnis, das sich abzeichnet, kann der Börsenverein durchaus zufrieden sein – auch wenn am Ende laut Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang »nicht alle Blütenträume der Verlage gereift sind«. Auf der Haben-Seite ist unter anderem zu verbuchen, dass die Nutzung von Werken an elektronischen Bibliotheksleseplätzen an die Zahl der gedruckten Exem­plare im Bestand gekoppelt bleibt. Nur bei »Belastungsspitzen« darf davon abgewichen werden. Anders als zunächst angedacht, wird die Leseplatznutzung nun doch nicht auf Hochschulen oder Bildungseinrichtungen ausgeweitet. Auch beim Mail-Versand von Zeitschriftenaufsätzen will die Koalition weitgehend dem Kompromiss folgen, den Börsenverein und Deutscher Bibliotheksverband vorgelegt haben: Danach dürfen Dokumentlieferdienste wie Subito nur dann ohne spezielle Lizenz aktiv werden, wenn Verlage keine eigenen digitalen Angebote bereithalten. Ein »Durchbruch« zeichnet sich nach Einschätzung von Sprang bei der Übertragung unbekannter Nutzungsrechte und beim Thema Schulbuch ab. Von der Deckelung der Geräteabgabe auf fünf Prozent hat sich Rot-Schwarz ebenfalls verabschiedet. Das letzte Wort zum zweiten Korb wird allerdings erst am nächsten Donnerstag im Parlament gesprochen. Der Zeitplan: Anfang kommender Woche steht der zweite Korb noch einmal beim Rechtsausschuss und weiteren beteiligten Ausschüssen auf dem Programm, bevor er vom Parlament in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten wird. Im September muss sich dann der Bundesrat zum zweiten Mal mit der Novelle befassen. Rufen die Bundesländer dabei nicht den Vermittlungsausschuss an, könnte das Gesetz Ende September / Anfang Oktober vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten – voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte.