Da auf immer weniger Rechnungen immer höhere Beträge fakturiert werden, nimmt die BAG auch eine Anpassung der so genannten Deckelung von bisher 2000 Euro auf nunmehr 3000 Euro vor. Die Postengebühr für die Abrechnung über maschinenlesbare Datenträger bleibt weiterhin unverändert (seit 1994) bei 0,05 Euro pro Posten.
Bei nicht maschinenlesbaren Datenträgern wird die Postengebühr jedoch von 0,08 Euro auf 0,15 Euro erhöht, um einen Anreiz zum Aufbruch ins elektronische Zeitalter zu geben.
Die Erhöhung belasten die einzelnen Verlage, wie die BAG errechnet hat, relativ gering, sichert aber in ihrer Breite ein Aufkommen bei der BAG, mit dem sie ihren Dienstleistungsauftrag für die nächsten Jahre uneinge-schränkt erfüllen kann.
Auch an der BAG sind die Kostensteigerungen der letzten zwölf Jahre nicht spurlos vorübergegangen, meint Geschäftsführer Dr. Martin Schürmann, durch Einsparmaßnahmen, nicht zuletzt auch durch Personalabbau, konnte das Budget bisher immer wieder ausgeglichen werden. Jetzt aber war eine Erhöhung unumgänglich, um das gesunde Kerngeschäft der BAG zukunftssicher zu machen und angemessen auf die Veränderungen der Branche zu reagieren.
Schürmann legt Wert auf die Feststellung, dass diese Konditionsanpassungen schon länger geplant, im Aufsichtsrat diskutiert und jüngst ausdrücklich befürwortet worden sind. Es bestehe kein Zusammenhang mit der anstehenden Mehrheitsübernahme an der BAG durch die MVB des Börsenvereins.