Urheberrecht

Vertragsänderungen empfehlenswert

27. Dezember 2007
Redaktion Börsenblatt
Am 1. Januar treten die im "Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" ("Zweiten Korb") beschlossenen Änderungen im deutschen Urheberrechtsgesetz in Kraft. Dazu hat die Rechtsabteilung des Börsenvereins ein Merkblatt verfasst.
Praktisch bedeutsam sind insbesondere die Neuregelungen zur Möglichkeit des Erwerbs von Rechten an unbekannten Nutzungsarten. Diese machen es für alle Verlage empfehlenswert, ihre Verlagsverträge zu ändern. Zudem sollten sie sich rechtzeitig auf den Umgang mit der neuen Rechtslage einstellen. Neben dem Merkblatt hält die Rechtsabteilung zudem eine ganze Reihe von aktuellen Vertragsmustern bereit. Diese können von Mitgliedsverlagen - auch zwischen den Jahren - jederzeit angefordert werden: 069 / 1306-314, rechtsabteilung@boev.de