Handlungsempfehlungen von 4200 Kulturschaffenden

„Bürokratische Hürde zu hoch für spürbare Soforthilfe“

30. März 2020
von Börsenblatt
Agenturen, Künstler*innen und Veranstalter*innen richten sich unter #kulturerhalten in einer Stellungnahme erneut an Bund und Länder. Zwar seien die Rahmenbedingungen für einen Schutzschirm sowohl gesetzlich als auch finanziell gelegt, allerdings sei die bürokratische Hürde zu hoch.

„Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Stellungnahme danken zuerst für die gewaltigen Anstrengungen und die zahlreichen Solidaritätsbekundungen in Richtung Veranstaltungsbranche“, heißt es in der Stellungnahme, die dem Börsenblatt vorliegt. Man hoffe, dass die getroffenen Maßnahmen greifen. „Es stellen sich für uns allerdings weitere Fragen, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen sind, die lebhafte Kulturlandschaft in Deutschland nachhaltig zu sichern.“

4200 Künstler und Kulturschaffende, darunter Veranstalter, Gaststättenbesitzer und Agenturen, haben die Stellungnahme unterschrieben. Sie bitten neben den Darlehen außerdem um eine spürbare Soforthilfe. „Aktuell scheint, bei allem Verständnis für die gewohnte verwaltungstechnische Sorgfalt, die bürokratische Hürde für viele sehr hoch, gerade in Bezug auf mögliche Kreditaufnahmen und Rettung von Theatern, Konzert - und Gastspieldirektionen, Agenturen, Veranstaltungstechnikfirmen, Cateringunternehmen, Kino - und Lichtspielhäuser, Gastronomen, sowie Solo-Selbstständigen in der Branche.“

Die Unterzeichner der Stellungnahme fordern unter anderem:

  • ein zeitlich befristetes „Bedingungsloses Grundeinkommen“ für 6 Monate für alle Solo-Selbstständige oder Kleinbetriebe
  • einen Verzicht auf bürokratische Hürden für Künstler und Künstlerinnen bei der Unterstützung durch die Jobcenter
  • die Prüfung oder den Erlass von Krankenversicherungsbeiträge für die Zeiten der Veranstaltungsverboten
  • die Prüfung einer Sondersteuerminderungsregel für vertraglich belegbare Verluste für 2020
  • ein Kulturinfrastrukturförderfonds
  • eine Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auf 90%