Der Kulturrat kritisiert, dass die Verlängerung der Schutzfrist nur für Tonträger gelten soll. Durch den geplanten Richtlinienvorschlag entstünde eine Ungleichbehandlung zwischen Tonträgern und audiovisuellen Werken, die durch nichts gerechtfertigt sei. Es wäre ein absurdes Ergebnis, so der Kulturrat, wenn beispielsweise die an einem Film beteiligten Schauspieler nicht mehr geschützt wären, wohl aber noch die Musiker des Soundtracks desselben Films. Dies zeige, dass nur eine einheitliche Schutzfristverlängerung unabhängig vom Trägermedium sachgerecht sei.
Die EU-Kommission schlägt mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (KOM (2008)464/3) vor, die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller für auf Tonträger veröffentlichte Darbietungen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Zusätzlich sieht der Richtlinienvorschlag als flankierende Maßnahme eine Use-it-or-lose-it-Klausel für Verträge zwischen ausübenden Künstlern und Tonträgerfirmen vor, nach der Künstler ihre Rechte zurückfordern können, wenn die Tonträgerfirmen die Aufnahme in der erweiterten Schutzfrist nicht vermarktet. Weiter soll flankierend ein Fonds eingerichtet werden, in den die Tonträgerfirmen 20% der Einnahmen aus der verlängerten Schutzfrist einzahlen. Damit soll der von der EU-Kommission zutreffend beschriebene Missstand korrigiert werden, dass insbesondere Studiomusiker und unbekannte Solisten ihre Rechte gegen eine Einmalzahlung an die Hersteller abtreten von einer Schutzfristverlängerung selber also abgesehen von den Vergütungsansprüchen nicht profitieren würde.