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Copyright-Streit beigelegt

28. Oktober 2008
Redaktion Börsenblatt
Die US-Autorenvereinigung Authors Guild und die Association of American Publishers (AAP) haben sich mit dem Suchmaschinenbetreiber Google im Konflikt um urheberrechtlich geschützte Titel im Buchsuche-Programm geeinigt. Die Vereinbarung ermögliche den Online-Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten aus den Sammlungen bedeutender US-Bibliotheken, die Partner der Google Buchsuche sind, heißt es in Pressemitteilungen der bisherigen Kontrahenten.
"Autoren, Verlage und Google haben ein richtungsweisendes Abkommen erreicht, dass den Zugang zu Millionen von Büchern in den USA ermöglicht und einen neuen Markt für Autoren und Verlage geschaffen, auf dem diese ihre Werke verkaufen können", heißt es in der Vereinbarung. Die Vereinbarung beende US-Gerichtsverfahren wie die Klage der Authors Guild und diversen weiteren Autoren sowie eine Klage von fünf bedeutenden Mitgliedern der Association of American Publishers (AAP). Mit der Einigung verbunden ist die Zahlung einer Kompensationssumme in Höhe von 125 Millionen Dollar (rund 100 Millionen Dollar) durch Google. Das Geld soll zur Errichtung eines Buchrecht-Registers verwendet werden, in dem künftig alle Urheber ihre Copyrights festhalten können. Die Genehmigung des Gerichts vorausgesetzt, beinhaltet die Vereinbarung folgende Punkte, die boersenblatt.net im Wortlaut veröffentlicht: "Das Abkommen erweitert den Zugang zu Büchern in den USA enorm, insbesondere zu urheberrechtlich geschützten Büchern, die nicht mehr verlegt werden. Die große Mehrzahl der Bücher dieser Welt fällt in diese Kategorie - urheberrechtlich geschützte Bücher und Bücher mit unbekanntem Urheberrechtsstatus. Als Folge davon sind Millionen von Büchern, die auf der ganzen Welt veröffentlicht wurden und die Hunderte Jahre Forschung, Praxis und Kultur repräsentieren, nur sehr schwer auffindbar oder der Zugang zu ihnen ist extrem erschwert. Bei einigen besteht sogar die Gefahr, dass ihre Inhalte gänzlich verloren gehen. Google bietet folgende neuen Funktionen, um Online-Zugang zu Büchern zu erhalten: • Vorschau: Leser können 20 Prozent der Seiten vieler nicht mehr verlegter Bücher im Rahmen einer kostenlosen Vorschau betrachten. Wie beim Stöbern im Buchladen können sie so zwischen ein paar Seiten hin- und herblättern, um entscheiden zu können, ob dieses Buch das richtige für sie ist. • Online-Kauf: Leser können Online-Zugang zu einem kompletten Buch erwerben. Das bedeutet, dass eine Person ein vollständiges Buch an jedem Internet-fähigen Computer in den USA lesen kann, wenn sie die Zugriffsrechte für dieses Buch erworben hat. • Firmen-Abonnements: Akademische, öffentliche und andere Organisationen können Abonnements erwerben, die ihren Mitgliedern Online-Zugriff auf den kompletten Text von Millionen von Titeln ermöglicht. Für urheberechtlich geschützte Bücher, die nicht mehr gedruckt werden, gilt, dass dieses neue Zugangsmodell solange standardmäßig zur Verfügung steht, bis ein Rechteinhaber entscheidet, dass er diese Funktion abschalten möchte. Sobald das Abkommen gerichtlich genehmigt ist, werden Leser damit in der Lage sein, Millionen von Büchern, die heute nur sehr schwer zu finden oder ebenso schwer zu kaufen sind, zu suchen, in ihnen zu stöbern oder die kompletten Zugriffsrechte zu erwerben. Nach urheberrechtlich geschützten Büchern, die noch immer verlegt werden, können Leser zwar suchen, aber sie können standardmäßig keinen Einblick in den Inhalt des Buches bekommen. Indem sie diesem neuen Abkommen beitreten, können Rechteinhaber solcher Bücher entscheiden, ob sie am neuen Zugangsmodell oder am Partner-Programm der Google Buchsuche teilnehmen möchten. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Bücher im Partner-Programm weiterhin für die Vorschau-Funktion zur Verfügung stehen, wie sie es bereits heute tun. Partner der Buchsuche können zusätzlich die neuen Funktionen Online-Kauf oder Institutionelle Abonnements aktivieren. Leser werden auch weiterhin in der Lage sein, gemeinfreie Bücher in voller Länge zu betrachten oder herunterzuladen. Ein neuer Markt für Autoren und Verlage Neben den erweiterten Zugriffsmöglichkeiten auf Bücher, bietet dieses Abkommen neue Einnahmemöglichkeiten für Autoren und Verlage. Rechteinhaber erhalten den Großteil der Einnahmen, wenn Leser Online-Zugriffsrechte zu deren Büchern erwerben. • Mit Büchern, die nicht mehr verlegt werden, können Autoren und Verlage heutzutage normalerweise weder Leser gewinnen noch Geld verdienen. Mit dieser Vereinbarung werden diese Bücher wieder für die Öffentlichkeit zugänglich und Rechteinhaber sind in der Lage, wieder Geld damit zu verdienen • Für erhältliche Bücher bietet das Abkommen eine Erweiterung des elektronischen Buchmarktes in den USA. Ohne eigene Kosten und mit nur wenig Einsatz können Rechteinhaber von den Vorteilen des neuen Zugriffsmodells für Leser profitieren. Rechteinhaber sind zu jedem Zeitpunkt berechtigt, das neue Zugangsmodell für ihre eigenen Bücher frei zu schalten oder zu blockieren. Schaffung eines Buchrechte-Registers Zusätzlich wird Google die Erstellung eines unabhängigen, gemeinnützigen “Buchrechte-Registers” finanzieren, das von Autoren und Verlagen betrieben werden wird. Dieses Register identifiziert Rechteinhaber und dient dem Sammeln und der Verteilung der Einnahmen, die als Ergebnis dieses Abkommens erzielt werden. Das Register wird im Interesse sowohl von US-amerikanischen und anderen Autoren sowie Verlagen geführt, deren Werke bei einem US-Bibliothekspartner im Rahmen des Google Buchsuche Bibliotheksprogramms gescannt wurden. Das Register dient auch Rechteinhabern ähnlicher Programme (zum Beispiel der European Digitization Initiative), die von anderen Firmen oder Institutionen begründet wurden. Google geht davon aus, dass dieses Abkommen dabei helfen wird, die Anzahl “verwaister” Bücher zu minimieren, weil Rechteinhaber nun einen konkreten wirtschaftlichen Anreiz haben, um sich zu ihren Werken oder Rechten zu bekennen und mit ihnen Geld zu verdienen. Es ermöglicht Rechteinhabern einen Weg, davon zu profitieren, wenn jemand Nutzen aus ihren Werken ziehen möchte, beispielsweise wenn ein Drehbuchautor einen Film aus einem nicht mehr verlegten Buch machen möchte. Das Register wird eine Datenbank für Informationen zu Rechteinhabern werden und es wird dabei helfen, Rechteinhaber überhaupt zu identifizieren und kontaktieren u können. Was bedeutet das für Nutzer und Rechteinhaber außerhalb der USA? Internationale Autoren und Verlage, deren Bücher von einem Bibliotheksprogramm-Partner in den USA gescannt wurden, können ebenfalls von diesem Programm profitieren. Als Teil einer weltweiten Bekanntmachung werden sich die Vertragsparteien dieses Abkommens an Autoren und Verlage überall auf der Welt wenden und sie über ihre Rechte im Rahmen dieser neuen Vereinbarung informieren. Das beinhaltet das Recht, an diesem Abkommen nicht teilzunehmen, aber auch die Möglichkeit, sich in das „Buchrechte-Register“ aufnehmen zu lassen, um den Online-Zugriff auf ihr Werk zu kontrollieren und davon zu profitieren. Nichtsdestotrotz gilt: Da dieses Abkommen das Resultat eines US-Gerichtsverfahrens ist, hat in erster Linie Auswirkungen für Nutzer der Google Buchsuche in den USA. Für Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten ändert sich bei Googles Buchsuche zunächst nichts, es sei denn Rechteinhaber autorisieren ausdrücklich die Erweiterung des Angebots auf andere Länder der Welt. Obwohl dieses Abkommen nur Bücher betrifft, die in den USA gescannt wurden, ist Google der Auffassung, dass auch Nutzer und Rechteinhaber in anderen Ländern von den neuen Möglichkeiten ebenso profitieren könnten. Aus diesem Grund wird Google auch das Gespräch mit Verlegern suchen, um Interesse für dieses Modell zu wecken. Das Buchrechte-Register kann zudem eine wichtige Informationsquelle werden, von der auch andere Digitalisierungsprojekte profitieren, die unabhängig von Google durchgeführt werden. Schließlich ist es wichtig zu erwähnen, dass die Darstellung aller urheberrechtlich geschützten Bücher, die bereits zuvor von Teilnehmern am Partner-Programm der Google Buchsuche zur Verfügung gestellt wurden, unverändert bleibt. Nutzer in den USA und weltweit werden weiterhin eine eingeschränkte Vorschau von Partner-Programm Werken erhalten, mit der Möglichkeit auf die Webseite des Verlages oder eines Online-Buchhandels zu gelangen, um das Buch dort zu erwerben. Diese Vereinbarung beeinflusst auch nicht den Zugriff auf gemeinfreie Bücher, die weiterhin kostenlos und in voller Länge zur Verfügung stehen."