Nach Ansicht der Generalanwältin ist die Regelung, dass Importeure in Österreich den vom deutschen Verlag festgesetzten Preis nicht unterschreiten dürfen (Paragraf 3, Absatz 2 des österreichischen Preisbindungsgesetzes), nicht mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar und »weder durch die Stellung von Büchern als Kulturgut, noch durch die Interessen der Endverbraucher an angemessenen Buchpreisen, noch durch die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels« gerechtfertigt.
Durch die Mindestbindung werde ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor für den Vertrieb von deutschen Büchern »grundsätzlich nicht in Hinblick auf die österreichischen, sondern in Hinblick auf die deutschen Marktverhältnisse
bestimmt«, so ein Argumentationsstrang. Das Schlussplädoyer ist abrufbar über die Homepage der deutschen Preisbindungstreuhänder (
www.preisbindungsgesetz.de).
Der Anlass für das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof: Filialist Libro hatte Bücher in Österreich günstiger angeboten mit dem Hinweis auf besondere Einkaufsvorteile in Deutschland. Das Oberlandesgericht in Wien brachte den Fall vor den Europäischen Gerichtshof, weil europäisches Gemeinschaftsrecht davon berührt werde.