Urteil
Kein Pflichtexemplar bei Druckwerken in geringer Auflage
23. Juli 2015
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom gestrigen Montag müssen Verleger erst ab einer Auflage von zehn Druckwerken ein Pflichtexemplar an eine öffentliche Bibliothek abgeben.
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