Urteil

Kein Pflichtexemplar bei Druckwerken in geringer Auflage

23. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom gestrigen Montag müssen Verleger erst ab einer Auflage von zehn Druckwerken ein Pflichtexemplar an eine öffentliche Bibliothek abgeben.
Erst ab einer Auflage von zehn Druckwerken werde von "einem wissenschaftlichen und öffentlichen Interesse" ausgegangen, das Buch zu sammeln und zu erhalten, hieß es in dem Urteil. Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Verlegers abgewiesen, der Atlanten mit einer Auflage unter zehn Exemplaren an die Stadtbibliothek Trier abgegeben hatte und dafür Herstellungskosten von rund 11.000 Euro geltend machen wollte (Az.: 5 K 698/08.TR).