Das veränderte Settlement leide unter "demselben Problem wie die ursprüngliche Vereinbarung": Es nutze das Verfahren der Gruppenklage (Class Action), um geschäftliche Vereinbarungen für die Zukunft zu treffen, die weit über den eigentlichen Streitgegenstand hinausgingen.
Der neue Settlement-Entwurf würde bei seiner Umsetzung Google nach wie vor Wettbewerbsvorteile gewähren, die es zum einzigen Wettbewerber im digitalen Markt machen würden – mit allen Rechten zum Vertrieb oder zur anderweitigen Nutzung einer riesigen Zahl von Werken in verschiedenen Formaten.
Das Justizministerium erklärte zugleich, eine richtig strukturierte Settlement-Vereinbarung hätte durchaus das Potential für gesellschaftlichen Nutzen, und bot seine Mitwirkung bei der Suche nach einer Lösung an, die es Rechteinhabern ermöglicht, ihre Werke zur digitalen Nutzung durch Google anzubieten. Dies könne sowohl durch gesetzgeberische als auch durch marktwirtschaftliche Aktivitäten geschehen.
Für Richter Denny Chin am Southern District Court in New York, dem das US Justice Department seine Bedenken in einem Schreiben übermittelt hat, ist der neuerliche Einwand des Ministeriums eine harte Nuss. Die Wahrscheinlichkeit, dass Chin das veränderte Settlement nach dem Fairness Hearing am 18. Februar genehmigt, dürfte nun wieder gesunken sein.