Zunächst einmal bietet RapidShare seinen Nutzern lediglich die Möglichkeit, ihre Daten schnell, problemlos und sicher zu speichern und zu verwalten. Viele Menschen nutzen diesen Service, um völlig legitimen Interessen nachzugehen wie zum Beispiel ein Backup der privaten Festplatte zu erstellen.
RapidShare verschließt aber nicht die Augen vor der Tatsache, dass es Nutzer gibt, die urheberrechtlich geschützte Werke auf die Server des Unternehmens hochladen und dann den Download-Link in einschlägigen Foren oder Blogs einem potentiell großen Kreis von Internetnutzern zur Verfügung stellen.
Zwar ist RapidShare in den letzten Monaten von mehreren Gerichten (zum Beispiel vom Oberlandesgericht Düsseldorf oder vom District Court Southern District of California) bestätigt worden, dass es einzig und allein in der Verantwortung der Nutzer liegt, was diese auf die Server des Unternehmens hochladen. Nichtsdestotrotz unternimmt RapidShare äußerst viel, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern oder zu bekämpfen.
So beschäftigt RapidShare zum Beispiel ein Abuse-Team. Die Aufgabe dieser Mitarbeiter besteht darin, Hinweise auf rechtswidrige Dateien von den Rechteinhabern oder von Dritten entgegenzunehmen, eigenständig Recherchen nach rechtswidrigen Dateien anzustellen, Dateien, die gegen Urherberrechte verstoßen, von den Servern zu löschen und gegebenenfalls Nutzerkonten zu sperren.
Darüber hinaus haben die Abuse-Mitarbeiter eine Liste mit etwa 400 einschlägigen Internet-Seiten erstellt, die sie regelmäßig überprüfen, um Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen zu gewinnen. Gegen einige dieser Seiten ist RapidShare auch schon aktiv mit rechtlichen Mitteln vorgegangen.
RapidShare setzt darüber hinaus einen MD5-Filter ein, der auf einem Prüfsummenverfahren beruht. Zu jeder bei ihr gespeicherten Datei berechnet RapdiShare eine Prüfsumme (sogenannter "MD5-Hash"), die – unabhängig vom Dateinamen – immer identisch ist, sofern die Datei inhaltlich nicht verändert wird. Jedes Mal, wenn die Abuse-Mitarbeiter von RapidShare eine Datei aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrecht löschen, wird der zu dieser Datei gehörende MD5-Wert auf eine Liste gesetzt. Sämtliche Dateien, bei denen während des Uploadvorgangs festgestellt wird, dass ihr MD5-Wert mit einem in der Liste gespeicherten MD5-Wert identisch ist, werden von vornherein nicht gespeichert. Durch den MD5-Filter wird somit verhindert, dass eine bereits gelöschte Datei in unveränderter Form erneut hochgeladen werden kann.
Schließlich hat RapidShare im Oktober 2008 eine Registrierungsprozedur eingeführt, die Kunden durchlaufen müssen, um bestimmte elementare Funktionen des Dienstes benutzen zu können. Durch diese Registrierungsprozedur ist RapidShare in der Lage zu überwachen, was aufgefallene Nutzer in der Vergangenheit über ihren Account hochgeladen haben, mit welchen Dateien sie besonders hohe Downloadzahlen erzielen und welche Dateien sie nach einer Urheberrechtsverletzung hochladen. Das Unternehmen sperrt daher sowohl Nutzer, die durch wiederholte Rechtsverletzungen aufgefallen sind, als auch Nutzer, in deren Account mehrere urheberrechtlich geschützte Werke gespeichert sind oder waren.
Könnten Sie nicht eine Software entwickeln, die Linklisten im Internet auf RapidShare-Links durchsucht?
Technisch wäre es sicherlich möglich, eine Software zu entwickeln, die diese Aufgabe bis zu einem gewissen Grad durchführt. Wunder kann eine solche Software allerdings nicht bewirken: zum einen setzen die meisten Linklisten verschiedene Schutzmechanismen ein, die das automatische Auslesen durch eine solche Software verhindern. Zum anderen wäre damit auch niemandem wirklich geholfen. Denn längst nicht jeder RapidShare-Link, den Sie im Internet finden, enthält urheberrechtlich geschütztes Material. Genau die Dateien, die man mit einer solchen Software herausfiltern wollte, werden aber häufig nicht unter dem eigentlichen Titel des Werkes gespeichert. Das bedeutet, dass man alle RapidShare-Links, die eine solche Software finden würde, auf ihren tatsächlichen Inhalt kontrollieren müsste. Das ist weder machbar noch gerechtfertigt.
Im Übrigen haben verschiedene Gerichte RapidShare bestätigt, dass das Unternehmen bereits jetzt mehr als rechtlich erforderlich gegen Urheberrechtsverstöße unternimmt. Wir sehen deswegen keinen Grund, noch mehr Zeit und Geld in die Verhinderung von Urheberrechtsverstößen zu investieren.
Haben Sie wegen der juristischen Vorwürfe und Verfahren Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 27. September 2010 geändert?
Nein.
Dient das neue Angebot RapidPro auch dazu, illegale Downloads einzudämmen?Entscheidend war vielmehr, dass wir das RapidPoints-System eingestellt haben. Die Idee des Punktesystems war ja ursprünglich, dass kreative Menschen, die ihre eigenen Werke auf RapidShare hochladen und Freunden, Bekannten oder Fans zum Download anbieten, belohnt werden, wenn sich besonders viele Leute für ihre Werke interessieren. Leider ist das System aber von einigen Nutzern dazu missbraucht worden, Profit aus der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu schlagen. Deswegen haben wir es abgeschafft. Wir überlegen derzeit, wie wir stattdessen jungen Künstlern eine Plattform bieten können, um sich eine Fanbasis aufzubauen.
Sie haben kürzlich eine Download-Kooperation mit der Computer-Zeitschrift PC-Welt vereinbart. Ist dies auch ein Schritt, um die Nutzer von legalen Angeboten zu überzeugen?
Ja, mit der "PC-Welt"-Kooperation wollen wir verstärkt neue Kundengruppen ansprechen und zeigen, für welche vielfältigen Zwecke man RapidShare nutzen kann. Die Kooperation mit der "PC-Welt" ist aber längst nicht die erste derartige Kooperation mit einem Unternehmen. Nur bekommen es natürlich viel mehr Leute mit, wenn die "PC-Welt" ihre traditionsreichen CD-Beileger mit hauseigener Software gegen Download-Links austauscht.
Es gibt inzwischen etliche andere Unternehmen, unter anderem aus der Werbe-, TV- und Medienbranche, die RapidShare nutzen, um mit Kunden, Mitarbeitern, Partnern oder Dienstleistern große Datenmengen auszutauschen. Da RapidShare für seinen Dienst ausschließlich extrem zuverlässige und langlebige Hardwarekomponenten verwendet, vertrauen außerdem diverse Unternehmen auf RapidShare, um sensible Daten zu sichern. So gibt es beispielsweise Firmen, die ihre Buchhaltungsdaten bei RapidShare hinterlegt haben. Das ist ein Weg, den wir in Zukunft noch stärker einschlagen wollen.
Könnten Sie sich auch ein Modell für die Kooperation mit Buchverlagen (E-Book-Download, Filehosting, Books in the Cloud) vorstellen?
Ja, ein solches Modell ist für RapidShare durchaus denkbar. Wir sind immer an sinnvollen Kooperationen interessiert. Wir haben ja bereits vor einiger Zeit mit der Filmindustrie in eine ähnliche Richtung gedacht, uns aber letztendlich leider nicht einigen können. Klar ist, dass bei einer solchen Kooperation am Ende konkrete Vorteile für unsere Kunden herauskommen müssen.
Den Artikel zu Rapidshare aus dem aktuellen Börsenblatt finden Sie hier: