Feste Bücherpreise in der Schweiz? Die meisten hatten die Hoffnung darauf bereits aufgegeben. Nun verweist die Mehrheit im Nationalrat erneut alle Gegner auf die Plätze – und setzt damit letztlich auch den Ständerat, also das zweite große parlamentarische Gremium, unter Zugzwang.
An den 6. Dezember 2010 wird sich der Schweizer Buchhandel auch in Jahren noch erinnern. Und nicht nur er: Denn das Votum des Nationalrats hat geradezu historische Ausmaße. Völlig überraschend stellt es viele Gegenargumente, auch eigene, vom Kopf wieder auf die Füße. Nahezu jede Lücke, die es in der bisherigen Gesetzesvorlage gab und die dem stationären Buchhandel hätte schaden können, ist plötzlich verschwunden. Die größte Kehrtwende, die die Nationalräte dabei vollzogen haben, gilt dem Online-Handel.
Anders als bei ihrer ersten Abstimmung 2009 entschieden sie diesmal, dass es für den Absatzkanal Internet keinerlei Sonderregelungen geben soll – auch nicht für Käufe im Ausland: ein Applaus für die Politik, ein Tusch für die beharrlichen Lobbyarbeiter vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband – und ein Hoch auf die Kraft der Vernunft.
Das beste Beispiel am Montag in der Schweiz: Jean-Claude Rennwald (Sozialdemokratische Partei) zog seinen Antrag, man solle in den Gesetzentwurf doch gleich die digitalen Bücher mit hineinschreiben, zurück. Auch wenn er aus gutem Vorsatz gehandelt hatte: Rennwald hätte im Nationalrat ein neues Fass aufgemacht, obwohl das erste noch nicht leer war. Dafür, sagen Insider, sei später noch Zeit genug. Jetzt muss erst einmal generelle Klarheit her: bei den Ständeräten.