Digitalisierung in Bibliotheken: Börsenverein zum aktuellen EuGH-Urteil

Fingerspitzengefühl gefordert

16. Juli 2015
von Börsenblatt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Verfahren Ulmer-Verlag gegen Technische Universität Darmstadt entschieden, dass Bibliotheken der EU-Mitgliedstaaten bestimmte Bücher aus ihrem Bestand ohne Zustimmung der Rechtsinhaber digitalisieren dürfen, um sie an elektronischen Leseplätzen bereitzustellen. Beim Börsenverein hat das Urteil gemischte Reaktionen ausgelöst.

Laut EuGH-Urteil (siehe Pressemitteilung) dürfen Mitgliedsstaaten öffentlich zugänglichen Bibliotheken erlauben, "Werke aus ihrem Bestand den Nutzern zu Zwecken der Forschung und privater Studien auf eigens hierfür eingerichteten Terminals zugänglich zu machen". Dabei untersagte der EuGH jedoch, diese Werke von den "Terminals aus auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern". Dies wären nicht gestattete Vervielfältigungshandlungen. Allerdings könnten die Mitgliedsstaaten hier Ausnahmeregelungen vorsehen − dann müsste laut EuGH "an die Rechtsinhaber ein angemessener Ausgleich gezahlt werden".

Stellungnahme des Börsenvereins

"Wir nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass der EuGH unsere Ansicht teilt, dass Werke, die Bibliotheken an Leseterminals zugänglich machen, von den Nutzern der Bibliothek nicht auf private Speichermedien heruntergeladen oder ausgedruckt werden dürfen", sagte der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechts-Ausschusses des Börsenvereins, der Göttinger Wissenschaftsverleger Jürgen Hogrefe, in einer Mitteilung des Verbands. "Sollte der deutsche Gesetzgeber dies erlauben wollen, müsste er nach dem heutigen Urteil in jedem Falle gewährleisten, dass Verlage und Autoren einen angemessenen Ausgleich erhalten und nur wenige Seiten ihrer Werke ausgedruckt oder auf einen USB-Stick gezogen werden." 

Enttäuscht sei der Börsenverein darüber, dass der EuGH den Bibliotheken eine Digitalisierung von Büchern auch dann gestatten will, wenn Urheber und Verlag ein angemessenes Lizenzierungsangebot für das zu nutzende Werk unterbreitet haben. "Die Schaffung attraktiver und hochwertiger Inhalte für unsere Wissensgesellschaft wird am besten und gerechtesten dadurch gewährleistet, dass Rechteinhaber und Werknutzer über deren Nutzung Lizenzverträge zu angemessenen Bedingungen abschließen", sagte Hogrefe. "Wenn der Anreiz verloren ginge, wertvolle Werke zu schaffen, nutzergerecht aufzubereiten und zu vermarkten, gäbe es eines Tages nichts mehr, was die Digitalisierung und Vervielfältigung für Bibliotheken und deren Nutzer lohnen würde."

Deswegen erwarte der Börsenverein, so Hogrefe weiter, "dass der nationale Gesetzgeber und die nationalen Gerichte im Bereich der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen jetzt erst recht mit Fingerspitzengefühl vorgehen". Dazu gehöre aktuell zum Beispiel, dass der Anspruch der Verlage auf Beteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort ausdrücklich klargestellt wird.