Rezensionen dürfen zu Werbezwecken verwendet werden

FAZ freut sich über Wertschätzung der Buchbranche

29. Oktober 2013
von Börsenblatt
Im Streit um die Verwendung von Rezensionen im Internet rudert die Frankfurter Allgemeine Zeitung  zurück - die Verwendung von Rezensionsauszügen zu Werbe- und Marketingzwecken sei der Buchbranche auch ohne gesonderte Genehmigung gestattet, heißt es heute aus der Kommunikationsabteilung des Unternehmens.

Lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung möglich ist danach "die Nutzung von Auszügen aus Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen", präzisierte die FAZ. Möglich sei zudem die Verwendung auf Umschlagseiten und in Klappentexten sowie zukünftig die Bewerbung der besprochenen Bücher im Internet. Diese Praxis soll unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits zwischen FAZ und buch.de gelten. Im Gegenteil, die Frankfurter Allgemeine Zeitung freue sich über "die Wertschätzung ihrer Rezensionen durch die Buchbranche".

Seit Juni 2012 streitet die FAZ mit dem Online-Händler buch.de über die Verwendung von Rezensionsausschnitten vor Gericht. Ende September hatte der Börsenverein seine Mitglieder aufgefordert, alle nicht lizenzierten Rezensionen von ihren Internetseiten, aus Datenbanken und Katalogen zu entfernen; auch aus dem VLB wurden die Rezensionsausschnitte entfernt.

Infolge der Reaktionen auf den Rechtsstreit sei eine Klarstellung nötig, so die FAZ. In der Auseinandersetzung mit buch.de gehe es um umfangreiche Auszüge und vollständige Rezensionen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, mit denen für den Verkauf von Büchern über die buch.de-Plattform geworben wurde. Zu der gerichtlichen Auseinandersetzung sei es erst gekommen, "nachdem sämtliche Einigungsangebote ausgeschlagen wurden und der Buchshop sich kategorisch weigerte, für die werbliche Nutzung von umfangreichen Rezensionsauszügen eine Lizenz zu erwerben". Die oben skizzierte Praxis gelte hingegen unabhängig vom Ausgang dieses Rechtsstreits.

 

Der Börsenverein begrüßt die Klarstellung. Sie sei Folge des intensiven Dialogs, der in den letzten Monaten zwischen dem Börsenverein beziehungsweise seinen Mitgliedsverlagen und der FAZ geführt worden sei. "Dass unsere Vermittlungsbemühungen im Rechtsstreit FAZ ./. buch.de bislang noch nicht zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien geführt haben, bedauern wir. Wir haben aber die Hoffnung, dass sich die Werbenutzung von Rezensionsauszügen in einer Weise einvernehmlich regeln lässt, mit der alle Branchenteilnehmer gut leben können", heißt es aus der Rechtsabteilung des Börsenvereins.

Die Richter des Landgerichts München wollen ihr Schlusswort über die strittige Verwendung von Rezensionsauszügen am 8. November sprechen.