Bundesverwaltungsgericht

"Compact"-Verbot gekippt

25. Juni 2025
Redaktion Börsenblatt

Das rechtsextreme Magazin "Compact" darf weiter erscheinen. Das Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Juli 2024 wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. 

Das Compact-Magazin im Handel

Im Sommer letzten Jahres hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das "Compact"-Magazin verboten. Es sei "ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" und hetze "gegen unsere parlamentarische Demokratie." Nachdem die Bundesrichter das Verbot im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt hatten, konnte das Magazin weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun am Dienstag (24. Juni 2025) endgültig, dass das Verbot aufgehoben wird.

Laut der Richter in Leipzig sei trotz zahlreicher polemischer und zugespitzter Äußerungen die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit nicht überschritten. Obwohl es verfassungswidrige Aktivitäten gebe, seien diese "nicht prägend". Selbst den "Feinden der Freiheit" sei vom Grundgesetz die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, so Vorsitzender Richter Ingo Kraft. Auch ein Vereinsverbot sei laut den Richtern nur gerechtfertigt, wenn die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung prägend seien.

Die Compact Magazin GmbH wird vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet und ist ein multimedial ausgerichtetes Unternehmen. Neben dem monatlich erscheinenden Magazin betreibt es auch einen Videokanal auf YouTube mit über 500.000 Abonennt:innen, Bücher, Hörbücher, CDs und Merchandise mit antisemitischen, rassistischen, minderheitenfeindlichen, geschichtsrevisionistischen und verschwörungstheoretischen Inhalten. Das Unternehmen wurde bereits Ende 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Elsässer sieht sich und die AfD gestärkt

"Compact"-Chef Jürgen Elsässer zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Sein Magazin sei "das Sturmgeschütz der Demokratie" und "die stärkste Stimme der Opposition". Darüber hinaus wertet er das Urteil auch als Erfolg für die AfD. Wenn es nicht möglich sei, "Compact" zu verbieten, sei es auch unmöglich, die AfD zu verbieten. Elsässer will auf Einladung der AfD im Potsdamer Landtag am Mittwoch weiter darüber sprechen.

Das Internationale Auschwitz Komitee reagierte enttäuscht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. "Überlebende des Holocaust erleben das Erstarken rechtsextremer und antisemitischer Stimmungen und das unverhohlene und dreiste Agieren rechtsextremer Publizisten als massive Bedrohung der Demokratie", teilte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner mit. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte an, das "Compact"-Urteil sorgfältig auswerten zu lassen.