Sondervermögen setzt sich aus den Wortteilen sonder und Vermögen zusammen, so die Mitteilung weiter.
- Unter Vermögen sei eine große Menge an Eigentum (Geld, Sachwerte etc.) zu verstehen.
- Das Wortbildungselement sonder bedeute, dass etwas nicht dem Üblichen entspricht, sondern außergewöhnlich ist.
Im Alltagssprachgebrauch werde unter Sondervermögen, ursprünglich ein Ausdruck der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache, eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt werde mit Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist.
Der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks habe sich im öffentlichen Diskurs verselbständigt. Er richte sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürger:innen. Viele von ihnen seien jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientieren sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz trete die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdecke, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.
Die Jury kritisiert diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert würden und wegen seiner manipulativen Wirkung. Dadurch würden demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert. Wo politische Kommunikation alle Bürger:innen betreffe, sei das sprachkritische Einmahnen von Klarheit und Angemessenheit in der Sprache "diskursethisch geboten".