dbv fordert Rechtssicherheit bei Sonntagsöffnungen von Bibliotheken

"Ohne 'Wenn' und 'Aber'"

2. Juli 2026
Redaktion Börsenblatt

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt die Entscheidung des Koalitionsausschusses, die eine Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken ermöglicht. An den Details eines bekannt gewordenen Referentenentwurfs müsse aber noch gearbeitet werden.

Außenansicht der Bibliothek Dresden-Neustadt mit bunt bemalter Fassade

Außenansicht des Bibliothekstandorts Dresden-Neustadt der Städtischen Bibliotheken Dresden, die die Auszeichnung „Bibliothek des Jahres 2025“ erhalten haben (vergeben vom Deutschen Bibliotheksverband und der Deutsche Telekom Stiftung)

In einer Pressekonferenz hat der Koalitionsausschuss am Donnerstag u.a. bekannt gegeben, dass Öffentliche Bibliotheken ab dem 1. Januar 2027 sonntags mit Personal öffnen dürfen. Während Museen, Theater und Opernhäuser dies seit langem praktizieren, ist es für Bibliotheken in den meisten Bundesländern bislang nicht erlaubt. Daher plädiert der dbv schon länger für die bundesweite einheitliche Ermöglichung der Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken und begrüßt den heutigen Schritt.

Zwei Bedingungen für die Sonntagsöffnung?

Allerdings gibt es Kritik des Verbands am Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Bundesarbeitszeitgesetz. Darin würden zwei Bedingungen für die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken formuliert: eine zeitliche Beschränkung auf sechs Stunden sowie die Einschränkung, es sollten nur Bibliotheken öffnen dürfen, die Orte der Kultur, Bildung und Begegnung sind. Da Bibliotheken aber per se solche Orte seien, stehe eine solche bedingende Formulierung in der Praxis einer rechtssicheren Anwendung im Weg.

Wimmelbild einer Bibliothek mit vielen Menschen; Ausleihe und Selbstverbuchung links, zentrale rote Raketen-Leseinsel, überall bunte Bücher – fröhliche, lebhafte Stimmung.

Das interkulturell lesbare Wimmelbild wirbt für das Angebot von Bibliotheken und kann auf der Website des Deutschen Bibliotheksverbands heruntergeladen werden

"Zwei-Klassen-Struktur vermeiden"

Der dbv fordert daher, "dass Bibliotheken im Arbeitszeitgesetz genauso behandelt werden wie die anderen Einrichtungen in § 7, Abs 1,7 des Bundesarbeitszeitgesetzes auch". Der Bundesgeschäftsführer des dbv Dr. Holger Krimmer erklärt: "Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Koalitionsausschuss der Bundesregierung die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken beschlossen hat. Nun gilt es, eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen, die eindeutig und zukunftsfest ist. Eine Zwei-Klassen-Struktur, wie sie der aktuelle Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz jedoch vorschlägt, unter welchen Bedingungen Öffentliche Bibliotheken sonntags öffnen dürfen, ist auf jeden Fall zu vermeiden."

Diese führe nur zu Verunsicherung und Lähmung auf kommunaler Ebene, die der Intention des Gesetzes im Wege stehe. "Bibliotheken müssen ohne 'Wenn' und 'Aber' die gleichen Möglichkeiten bekommen, wie sie Museen, Vergnügungseinrichtungen und Einrichtungen des Sports schon längst haben. Gerade in einer Zeit, in der die Menschen Räume für Austausch und Dialog suchen, müssen Öffentliche Bibliotheken die Möglichkeit bekommen, diese Räume auch an den Tagen zur Verfügung zu stellen, an denen die meisten Menschen Zeit haben. Zugleich brauchen die Kommunen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Sonntagsöffnung."

"Großer Gewinn für die kulturelle Teilhabe"

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Wolfram Weimer hat sich zur Entscheidung des Koalitionsausschusses zu Wort gemeldet: "Wir stärken Bibliotheken als lebendige Kultur- und Bildungsorte. Denn diese sind weit mehr als nur Ausleihe von Büchern, sie sind auch offene Räume für Begegnung und Austausch. Dass zukünftig mehr Bibliotheken auch sonntags öffnen dürfen, ist ein großer Gewinn für die kulturelle Teilhabe. Gerade Berufstätige und Familien bekommen so die Möglichkeit, Bibliotheken dann zu nutzen, wenn sie Zeit haben. Das macht den Zugang zu Wissen, Kultur und Gemeinschaft einfacher und passt besser zum Alltag vieler Menschen."

Der Schutz der Arbeitnehmer:innen sei dadurch gewährleistet, dass Bibliotheken unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen selbst über die Öffnung an Sonn- und Feiertagen entscheiden können.