Der dbv fordert daher, "dass Bibliotheken im Arbeitszeitgesetz genauso behandelt werden wie die anderen Einrichtungen in § 7, Abs 1,7 des Bundesarbeitszeitgesetzes auch". Der Bundesgeschäftsführer des dbv Dr. Holger Krimmer erklärt: "Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Koalitionsausschuss der Bundesregierung die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken beschlossen hat. Nun gilt es, eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen, die eindeutig und zukunftsfest ist. Eine Zwei-Klassen-Struktur, wie sie der aktuelle Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz jedoch vorschlägt, unter welchen Bedingungen Öffentliche Bibliotheken sonntags öffnen dürfen, ist auf jeden Fall zu vermeiden."
Diese führe nur zu Verunsicherung und Lähmung auf kommunaler Ebene, die der Intention des Gesetzes im Wege stehe. "Bibliotheken müssen ohne 'Wenn' und 'Aber' die gleichen Möglichkeiten bekommen, wie sie Museen, Vergnügungseinrichtungen und Einrichtungen des Sports schon längst haben. Gerade in einer Zeit, in der die Menschen Räume für Austausch und Dialog suchen, müssen Öffentliche Bibliotheken die Möglichkeit bekommen, diese Räume auch an den Tagen zur Verfügung zu stellen, an denen die meisten Menschen Zeit haben. Zugleich brauchen die Kommunen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Sonntagsöffnung."