Christian Sprang: In der juristischen Diskussion wird das Verfahren teilweise kritisch gesehen. Ein zentraler Punkt betrifft die Frage der Rechtsgrundlage. Während für die Verarbeitung und Übermittlung von Informationen durch den Verfassungsschutz gesetzliche Grundlagen bestehen, ist umstritten, ob auch für die Abfrage solcher Daten durch Ministerien eine ausreichend klare gesetzliche Grundlage existiert.
Darüber hinaus wird kritisiert, dass die betroffenen Organisationen in der Regel nicht darüber informiert werden, dass eine solche Abfrage erfolgt ist. Da dabei im Einzelfall personenbezogene Daten verarbeitet werden können, wird hierin teilweise ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesehen.
Auch die Frage der Verhältnismäßigkeit wird diskutiert, insbesondere wenn Förderentscheidungen maßgeblich auf sehr knappen Auskünften des Verfassungsschutzes beruhen.