Das italienische Außenministerium hat wieder Zuschüsse und Preise für Übersetzungsarbeiten aus dem Italienischen ins Deutsche ausgeschrieben.
- Anträge auf Zuschüsse können für literarische und wissenschaftliche Werke gestellt werden, die nach dem 1. August 2025 veröffentlicht werden. Das gilt auch für die Produktion, Synchronisation oder Untertitelung ins Deutsche von Kurzfilmen, Spielfilmen und Fernsehserien.
- Für Preise können Werke angemeldet werden, die nach dem 1. Januar 2024 veröffentlicht wurden. Auch hier sind Synchronisation, Untertitelung, Kurz- und Spielfilme, sowie Fernsehserien mitgemeint.
Beantragungen können von Verlagen, Übersetzer:innen, Produktions-, Vertriebs-, Synchronisations- und Untertitelungsunternehmen, Literaturagent:innen und -agenturen, sowie Kultureinrichtungen sowohl mit Sitz in Italien als auch andernorts gestellt werden. Die Zuschüsse werden nach Veröffentlichung des Werkes mit dem angegebenen Förderungsvermerk ausgezahlt.
Bis zum 7. April 2025 können Bewerbungen bei den jeweiligen für die Region zuständigen Italienischen Kulturinstituten eingereicht werden.