Die Behörde des BKM habe wahrheitswidrig suggeriert, die Buchhändlerinnen wären von der Jury nicht für den renommierten Buchhandlungspreis ausgewählt worden. "Hätte nicht ein:e Whistleblower:in die Vorgänge öffentlich gemacht, würden die Klägerinnen bis heute dem Irrtum aufsitzen, die Fachjury hätte sich gegen sie entschieden", fasst Prigge zusammen. Sein Kollege Voigt legt nach: "Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen."
Indes sei auch bekannt geworden, dass zwei der drei ausgeschlossenen Buchhandlungen sogar als Besonders herausragende Buchhandlungen prämiert werden sollten und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten hätten. Es handelt sich um die Buchhandlungen Golden Shop (Bremen) und Rote Straße (Göttingen). Dies steigere nicht nur den Streitwert der Klagen, so Voigt: "Es wird auch deutlich, dass der Bundesbeauftragte keinerlei Respekt vor der Fachjury hat."
Nach Börsenblatt-Informationen war die Jury nicht bereit, Buchhandlungen nach zu nominieren - so kam es zur Liste von 115 statt wie gewohnt 118 Preisträgern. Ob dies bedeutet, dass in diesem Jahr statt 5 nur 3 "Besonders herausragende Buchhandlungen" gekürt werden, ist offen, steht aber zu vermuten. Eine Anfrage beim BKM läuft.
Es war gar keine Verfassungsschutz-Info, sondern politischer Wille
Buchhandlungen auszuschließen und hat das nachträglich nur so legitimiert.
Der große amerikanische Bruder scheint Vorbild zu stehen.
Holger Schwab, buchLaden 46