Deutscher Buchhandlungspreis

"BKM hat Buchhandlungen belogen"

11. März 2026
Kai-Uwe Vogt

Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM)  Wolfram Weimer soll die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv getäuscht haben: Zwei der Buchläden hatte die Jury laut eines Whistleblowers sogar für Hauptpreise vorgesehen – doch die Behörde des Ministers teilte ihnen etwas anderes mit. Das wurde durch einen Anwalt einer der Buchhandlungen bekannt.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer lächelnd vor heller Wand

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer 

Die Klageschrift wächst

In einer vom BKM zu verantwortenden E-Mail vom 10.02.2026 heißt es laut Rechtsanwalt Jaspar Prigge, der die Buchläden vertritt: "Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement." Laut Prigge, der den Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin) vertritt, war das aber gar nicht wahr.

Sein Kollege Sven Adam als Bevollmächtigter der Buchhandlung Rote Straße (Göttingen) kündigt aufgrund der neuen Enthüllungen – so sie denn zutreffen - juristische Schritte an: "Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat nicht nur den Buchhandelspreis beschädigt, sondern auch sein eigenes Amt. Wir prüfen jetzt zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde."

Whistleblower gibt pikante Details zur Juryentscheidung bekannt

Die Behörde des BKM habe wahrheitswidrig suggeriert, die Buchhändlerinnen wären von der Jury nicht für den renommierten Buchhandlungspreis ausgewählt worden. "Hätte nicht ein:e Whistleblower:in die Vorgänge öffentlich gemacht, würden die Klägerinnen bis heute dem Irrtum aufsitzen, die Fachjury hätte sich gegen sie entschieden", fasst Prigge zusammen. Sein Kollege Voigt legt nach: "Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen."

Indes sei auch bekannt geworden, dass zwei der drei ausgeschlossenen Buchhandlungen sogar als Besonders herausragende Buchhandlungen prämiert werden sollten und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten hätten. Es handelt sich um die Buchhandlungen Golden Shop (Bremen) und Rote Straße (Göttingen). Dies steigere nicht nur den Streitwert der Klagen, so Voigt: "Es wird auch deutlich, dass der Bundesbeauftragte keinerlei Respekt vor der Fachjury hat." 

Nach Börsenblatt-Informationen war die Jury nicht bereit, Buchhandlungen nach zu nominieren - so kam es zur Liste von 115 statt wie gewohnt 118 Preisträgern. Ob dies bedeutet, dass in diesem Jahr statt 5 nur 3 "Besonders herausragende Buchhandlungen" gekürt werden, ist offen, steht aber zu vermuten. Eine Anfrage beim BKM läuft. 

Haber-Verfahren rechtswidrig? Klage soll es klären

Wie die Anwälte mitteilen, sind seit dem 10. März auch die Klagen gegen den BKM und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln anhängig. "Mit unseren Klagen wollen wir gerichtlich feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren. Die Anwendung des Haber-Verfahrens sendet an jede Buchhandlung, jeden Verlag, jede Kultureinrichtung in diesem Land die Botschaft: Pass auf, was du ins Schaufenster stellst. Überleg dir, wen du einlädst. Halt dich zurück, wenn du Fördergelder beantragst. Der Datenaustausch befördert eine schleichende Selbstzensur, die mit der Meinungs- und Pressefreiheit unvereinbar ist", führt Rechtsanwalt Jasper Prigge aus, der den Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin) vertritt.

Breite Unterstützung für ausgeschlossene Buchhandlungen

Am Wochenende ist unter der Adresse https://lesen-hilft.org eine Sammelaktion zur finanziellen Unterstützung der Grundsatzverfahren der drei Buchhandlungen online gegangen. Unterstützung gibt es auch von den nominierten und nicht gecancelten Buchläden: Ein Teil von ihnen hatte am vergangenen Freitag erklärt, den Buchläden aus eigener Tasche das Preisgeld erstatten zu wollen.

Die Behörde des BKM hatte die Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse am gestrigen Dienstag abgesagt – und mit der aufgeheizten Debatte begründet. Die neuen Vorwürfe dürften nicht geeignet sein, die Situation zu beruhigen, zu mal das mediale Interesse mit jeder neuen Verwicklung der Affäre gestiegen ist. Eine Anfrage des Börsenblatts beim BKM blieb zunächst unbeantwortet.

 Inzwischen haben auch große Tageszeiten und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das Thema aufgegriffen.

Sowohl der Börsenverein als auch der Hanser Verlag haben die Buchhandlungen am 19. März zu alternativen Feiern eingeladen. Schwer vorstellbar, dass Kulturminister Weimer dort auftauchen wird.