Börsenverein zum EU-Gesetz über digitale Dienste

Bundesregierung jetzt im Trilog gefragt

21. Januar 2022
von Börsenblatt

Nach der Verabschiedung der EU-Parlament-Stellungnahme zum Digital Services Act fordert der Börsenverein die Mitgesetzgeber auf, den Text in den kommenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Rat wieder stärker auf die Ziele des Gesetzesvorhabens auszurichten und kleine und mittelständische Unternehmen gegenüber großen Online-Plattformen zu schützen. Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth geht der Beschluss noch nicht weit genug.

Das Europäische Parlament hat gestern seine Stellungnahme zum Digital Services Act (DSA) verabschiedet: Das Gesetz über digitale Dienste soll gerade große Plattformen stärker in die Verantwortung für ihre Angebote nehmen, um die Verbreitung verbotener oder gefälschter Inhalte zu verringern. Der Börsenverein, der bei diesem Thema eng mit dem europäischen Verlegerverband FEP zusammenarbeitet, sieht in der Stellungnahme des Parlaments Licht, aber auch viel Schatten. Bei den weiteren Verhandlungen sieht er die Bundesregierung in der Pflicht, sich für ein sicheres Internet einzusetzen und gerade kleine und mittelständische Unternehmen gegenüber großen Online-Plattformen zu schützen.

Verlage seien tagtäglich davon betroffen, dass ihre Inhalte in unerlaubter Weise online verbreitet werden: "Online-Dienste in die Verantwortung zu nehmen und den Kampf gegen illegale Inhalte in das 21. Jahrhundert zu überführen, war daher unerlässlich. Wir bedauern, dass das Parlament diese historische Gelegenheit nicht ergriffen hat, um dem Gesetz über digitale Dienste zu ermöglichen, seine wichtigen Ziele zu erreichen", sagt Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins und Präsident des europäischen Verlegerverbandes FEP. "Wir fordern nun die Mitgesetzgeber auf, den Text in den kommenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Rat wieder stärker auf die Ziele des Gesetzesvorhabens auszurichten. Wir setzen insbesondere darauf, dass die neue Bundesregierung sich im Rat dafür einsetzt, dass der Schutz derer, die qualitätsvolle und vielfältige Inhalte erschaffen und in Zukunft weiter anbieten möchten, im Fokus der Verhandlungen steht."

Wie der europäische Verlegerverband FEP sieht der Börsenverein im DSA die einmalige Gelegenheit, die für Online-Dienste geltenden Regeln zu aktualisieren und ein sicheres Online-Umfeld für die Verbraucher zu schaffen. Für die vor allem kleinen und mittelständischen Verlage seien neue und wirksamere Rahmenbedingungen unerlässlich, um den Schutz ihrer Inhalte zu gewährleisten. Viele Abgeordnete aus dem gesamten politischen Spektrum hätten im Plenum sehr gute Vorschläge zur Stärkung der Haftungsregeln vorgelegt. Letztlich habe das Parlament aber beschlossen, das Potenzial des DSA nicht auszuschöpfen, indem es keine Änderungsanträge angenommen habe, die der Verordnung echte Durchschlagskraft gegen illegale Inhalte verliehen hätten.

Zur Stellungnahme der FEP

Claudia Roth: "Es geht noch nicht weit genug"

Auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth sieht "die Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen". Die großen Plattformen müssten ihrer besonderen Verantwortung aufgrund ihrer für die öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung so wesentlichen Funktion noch besser gerecht werden. Dies gelte aus medienpolitischer Sicht insbesondere auch für einen effektiven Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit: "Deshalb wirbt die Bundesregierung zusammen mit den Ländern intensiv dafür, für journalistisch-redaktionelle Inhalte im Digital Service Act eine Privilegierung zu erreichen, damit große Plattformen nicht ausschließlich auf der Grundlage ihrer privaten Regeln über die Verbreitung und Zugänglichkeit von journalistischen Inhalten entscheiden. Sie müssen sich hierbei vielmehr am hohen Rang der Medienfreiheiten in unserer Demokratie ausrichten. "

Der Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digital Service Act geht laut Roth nun genau in diese Richtung: "Er sieht ausdrücklich vor, dass Intermediäre, wie von Deutschland in den bisherigen Verhandlungen gefordert, in ihren AGBs Meinungsfreiheit sowie Medienvielfalt und -freiheit berücksichtigen müssen. Das begrüße ich sehr, es geht allerdings noch nicht weit genug. Jetzt muss es im Trilog von EP, Rat und Kommission, darum gehen, auch gute Verfahren zu etablieren, die den Schutz von Meinungsfreiheit und Medienvielfalt sicherstellen, beispielweise durch Anhörung der Medienanbieter vor Löschung ihrer Inhalte aufgrund eines etwaigen AGB Verstoßes."