Wie findet das Buch eines speziellen Autors Eingang in das Programm eines Verlages?
Vielleicht gibt es persönliche Kontakte zum Autor, vielleicht erreicht das Manuskript den Verlag über eine Agentur, vielleicht gibt es eine Empfehlung. Der Verlag sichtet den Inhalt des Manuskriptes, bewertet Inhalt und Form, spricht und diskutiert mit dem Autor und entscheidet dann, ob er das Manuskript dieses speziellen Autors in das Programm aufnimmt.
Entscheidungskriterien sind die Qualität des Manuskriptes und der Sprache, die Themenrelevanz. Passt das Manuskript zum inhaltlichen Profil des Verlages? Auch die Persönlichkeit des Autors kann ein Entscheidungskriterium sein. Der Verlag kommt damit seiner Selektions- und Auswahlfunktion nach. Er entscheidet aus einer Vielzahl von Angeboten, welches Buch erscheinen wird. Ein Verlagsprogramm ist immer nur eine Auswahl aller Angebote.
Der bewusste Buchhändler geht bei der Zusammenstellung seines Sortiments vergleichbar vor. Auch er wählt aus den Angeboten der Verlage – hunderttausende Titel jährlich – die aus, die er in seinem Sortiment vertreten sehen will. Die Auswahlkriterien sind ähnlich derer im Verlag: Qualität, Themenrelevanz, Form, Bekanntheitsgrad des Autors, Marketinggesichtspunkte. Auch hier kann die Persönlichkeit des Autors ein Entscheidungskriterium sein.
Es gibt für einen Autor kein Menschen- oder Meinungsfreiheitsrecht, sein Manuskript in einem speziellen Verlag veröffentlichen zu können, es gibt nicht einmal ein Recht darauf, dass ein Manuskript überhaupt veröffentlicht wird. Ebenso wenig, wie es eine Abnahmeverpflichtung der Buchhändler gibt, bestimmte Titel aus bestimmten Verlagen führen zu müssen.
Inwieweit gibt es einen Druck durch Boykottaufrufe. Wir erinnern uns an jüngste entsprechende Posts in Social-Media-Kanälen. Gibt es nicht bereits eine "Selbstzensur" aus Angst vor Shitstorms, Boykotts und Besuchern im Laden, die eher keine Kunden sind.
Wo wurde zum Beispiel die Stellungsnahme des Sprechers der IG Meinungsfreiheit zur Rücknahme eines Beitrags von Dieter Nuhr nach einem Shitstorm seitens der Forschungsgemeinschaft veröffentlicht.
Wo wurde sein Aufschrei veröffentlicht, als die demokratisch korrekte Wahl des Dichters Jörg Bernig zum neuen Kulturamtsleiter der sächsischen Stadt Radebeul vom Bürgermeister kassiert wurde, weil Bernig in "Sezession" und "Tumult" veröffentlichte und die Flüchtlingspolitik von Frau Merkel kritisierte. Bekanntlich sind Stigmatisierungs- und Ausgrenzungsmaßnahmen für freie Autoren existenzbedrohend. Ein Wort dagegen von einem Sprecher für Meinungsfreiheit wären da sicher sehr hilfreich gewesen.
Wann kommt der Aufschrei des Sprechers der IG Meinungsfreiheit zu den jüngsten politischen Geschehnissen in Deutschland, die sehr stark Demokratie und freie Meinung angreifen.
"Der 6. Februar zählt zu den schwarzen Tagen der Demokratie in Deutschland. Auf Weisung einer Kanzlerin fuhr der Parteivorsitzende einer Partei, die sich liberal nennt, nach Erfurt, um einen Parteifreund, der in einer freien und demokratischen Wahl zum Ministerpräsidenten gewählt worden war, zum Rücktritt zu nötigen. Die Weisung der Kanzlerin, dass die Wahl rückgängig gemacht werden muss, wurde binnen 24 Stunden exekutiert. Nun denken Politiker der Partei der Kanzlerin darüber nach, das Demonstrationsrecht einzuschränken. An dieser Stelle müsste jeder Demokrat, ganz gleich, ob er mit den Demonstranten vom Wochenende übereinstimmt oder nicht, laut protestieren, denn es geht um die Demokratie schlechthin." (Klaus-Rüdiger Mai, Schriftsteller und Publizist, Tichys Einblick, 4. August)
Eine Frage: Sie schreiben "Nicht jeder Buchhändler möchte durch das Angebot dezidiert rechter Verlagsprogramme in deren Umfeld verortet werden. Das ist sein gutes Recht." Sie erwähnen ausdrücklich rechte Verlage, demnach ist es für Sie nicht ein ausdrückliches Recht ein linkes Verlagsprogramm abzulehnen?
Wir reden ja hier über ein Phänomen, das die Gesellschaft bereits jetzt spaltet.
Und es gibt auch noch Artikel 20 des Grundgesetzes:
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Natürlich entscheide ich als Buchhändler darüber was ich in meinem Laden anbieten möchte und kaufe anderes nicht ein.
Das ist meine eigene Entscheidung, die mir keiner nehmen darf.
Nun haben wir das Problem mit Online-Shop-Angebote durch entsprechende Dienstleister, die ich beauftrage, meinen Online-Shop zu betreuen und plötzlich habe ich das nun diskutierte Problem.
Ich kann alle Bedenken gegen solcherart Bücher und auch den individuellen Widerwillen, diese aktiv verkaufen zu sollen, völlig verstehen und würde diese Bücher auch nicht in die Auslage nehmen.
Aber wenn der Kunde sie bestellt, würde ich diese Bestellung machen – wahrscheinlich den Kunden darauf hinweisen, was er da kauft und wie ich als Händler diesen Titel aus meiner Beratungstätigkeit heraus eigentlich einschätze.
Ich stelle mir aber bei den Auslistungen die Frage: sind wir denn mit unserer Verkehrsordnung eigentlich nicht angehalten, jeden lieferbaren Titel, der strafrechtlich nicht beanstandet ist, auch für den Kunden bestellen zu sollen? Ist diese Tatsache - jeder Händler bestellt jedes lieferbare Buch - nicht eine der Grundlagen, worauf unsere Preisbindung bei Büchern ihre hauptsächliche Legitimation erlangt?