Börsenverein: "Wichtiges kulturpolitisches Signal"

EU ermöglicht Steuerbefreiung von Büchern

8. Dezember 2021
von Börsenblatt

Die EU-Mitgliedsstaaten können in Zukunft für bestimmte Güter des Grundbedarfs einen stark reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder diesen sogar von der Umsatzsteuer befreien. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gehören laut einer Entscheidung des EU-Rats Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) vom Dienstag zu diesen Waren, die den Grundbedarf der Menschen bedienen und deshalb noch stärker steuerlich begünstigt werden können.

 

"Die Entscheidung des Rats für Wirtschaft und Finanzen ist ein wichtiges kulturpolitisches Signal", so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. "Indem das Gremium der EU-Finanzminister*innen Bücher den Gütern des Grundbedarfs zuordnet und für sie damit die günstigste steuerliche Behandlung ermöglicht, unterstreicht es die grundlegende Rolle, die Bücher für Bildung und Kultur, für unsere Gesellschaft und Demokratie spielen. Die deutsche Bundesregierung sollte diese Möglichkeit für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften als Waren des Grundbedarfs ausschöpfen."

Die Buchbranche stehe vor wachsendem ökonomischen Druck, etwa durch zunehmende Energie- und Transportkosten sowie drastisch steigende Papierpreise. "Die weitere steuerliche Begünstigung wäre eine wichtige Maßnahme, um die Buchproduktion in Deutschland in ihrer Vielfalt und Qualität auch in Zukunft gewährleisten zu können", sagt Skipis und betont dabei gleichermaßen, wie wichtig Bücher für das kulturelle Leben sowie die Meinungs- und Informationsvielfalt sind. 

Derzeit gilt in Deutschland bei Büchern, E-Books und Hörbüchern der reduzierte MwSt.-Satz von 7 Prozent (regulärer Satz: 19 Prozent). Nach der Entscheidung des ECOFIN könnte die Bundesregierung den Steuersatz weiter herabsetzen oder sogar für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften eine Steuerbefreiung vorsehen. Mitgliedsstaaten können laut ECOFIN bis zu sieben Produkte aus einer vorgegebenen Liste auswählen, auf die diese Sonderregeln angewendet werden können. Neben Nahrungsmitteln, Medikamenten und dem Personenverkehr stehen darauf auch Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (analog und digital).

Der ECOFIN hat die Entscheidung im Rahmen der Überarbeitung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie von 2006 getroffen. Dem Rat gehören alle Finanzminister*innen der EU-Mitgliedsstaaten an. Beschlüsse müssen einstimmig erfolgen und bedürfen in Steuerfragen keiner weiteren Beratungen durch das EU-Parlament.