FEP begrüßt die Zustimmung des COREPER

EU-Mitgliedsstaaten ebnen Weg für AI Act

2. Februar 2024
von Börsenblatt

Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Europäischen Union wurde heute der Weg für die Verabschiedung des AI Acts und damit der weltweit ersten konkreten Regulierung von künstlicher Intelligenz geebnet. Der Europäische Verlegerverband begrüßt die Zustimmung des Ausschusses. Der Börsenverein sieht weiteren Regulierungsbedarf.

"Mit dieser Abstimmung haben die Mitgliedstaaten den Weg für die Verabschiedung der weltweit ersten konkreten Regulierung von KI geebnet, um die ethische und menschenzentrierte Entwicklung dieser Technologie zu gewährleisten und missbräuchliche oder illegale Praktiken zu verhindern", heißt es in der Mitteilung des Europäischen Verlegerverbandes FEP. 

Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die weltweit ersten Regeln für Künstliche Intelligenz und die Einigung von EU-Parlament, Rat und Kommission auf die wesentlichen Inhalte des AI Acts. 

Der sogenannte AI Act führt grundlegende Verpflichtungen im Bereich des Urheberrechts ein. Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass beim Training ihrer KIs Urheberrechte eingehalten werden und offenlegen, welche Daten dafür benutzt wurden.

Diese Transparenzverpflichtung wird bestehende Urheberrechtsverpflichtungen ergänzen und den Rechteinhabern somit auch ermöglichen, ihre Werke von der Nutzung durch Text- und Data-Mining auszuschließen. 

Insbesondere begrüßt es der Börsenverein, dass die von Deutschland, Frankreich und Italien zeitweise geforderte Schwächung der Transparenzpflichten für KI-Anbieter nicht im Gesetz aufgenommen wurde. Vielmehr werden nun Anbieter von generativer KI, die auf künstlerische, kreative und publizistische Inhalte als Ausgangsmaterial zurückgreift, gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Dies soll ausdrücklich Rechteinhaber:innen in die Lage versetzen, ihre Urheberrechte auszuüben und durchzusetzen. Rein KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden.

Der Börsenverein sieht im aktuellen Entwurf des AI Acts allerdings auch noch weiteren Regulierungsbedarf. Er setze nur Minimalstandards: Einige zentrale Punkte zur Nutzung geschützter Werke durch KI seien nach wie vor ungeregelt, wie die Frage nach der Vergütung von Inhalten, die in generative KI fließen.

"Urheber:innen und Verlage müssen von der Nutzung ihrer Werke wirtschaftlich profitieren können, denn ohne den Zufluss neuer, von kreativen Menschen erdachter und gemachter Inhalte degenerieren generative KI und werden damit wertlos", so Kraus von Cleff. "Wir stehen erst am Anfang einer voraussichtlich langen Debatte zu der Frage, wie wir als Gesellschaft und Branche KI sinnvoll einsetzen können und welche Leitplanken es dafür braucht." 

Ricardo Franco Levi, Präsident der FEP, erklärte zur heutigen Entscheidung: "In einer Welt, in dem sowohl in der EU als auch international der Missbrauch von KI immer mehr dokumentiert und angefochten wird, hat die EU einmal mehr die Gelegenheit, einen weltweiten Standard in der digitalen Regulierung zu setzen und es KI zu ermöglichen, ihr Potenzial zu entfalten, ohne die Rechte anderer zu verletzen.“

Bis zuletzt hatten zahlreiche Verbände und Aktivist:innen wie Nina George auf die dringende Notwendigkeit des KI-Gesetzes hingewiesen: Rechteinhaber fordern Verabschiedung des KI-Gesetzes (boersenblatt.net)

In einem nächsten Schritt wird der AI Act in den Ausschüssen LIBE (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) und IMCO (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) am 13. Februar verhandelt, ehe darüber im April final im EU Parlament abgestimmt werden würde.