Börsenverein zu EU-Parlamentsbeschluss

"Gute Ansätze zur Regulierung der größten Online-Konzerne"

6. Juli 2022
von Börsenblatt

Am 5. Juli verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnungen Digital Markets Act und Digital Services Act. Insbesondere den DMA begrüßt der Börsenverein und erkennt eine Erleichterung für Unternehmen der Buchbranche im Wettbewerb mit Internetriesen wie Amazon. Kritisiert wird hingegen der Digital Services Act.

Der Digital Markets Act bringe neue Pflichten für die größten Online-Konzerne der Welt und werde die Wettbewerbssituation im digitalen Raum für Unternehmen fairer gestalten, so der Börsenverein des deutschen Buchhandels in einer Mitteilung an die Presse.  Er begrüßt die neue Verordnung. Unternehmen der Buchbranche dürften zukünftig deutlich weniger Diskriminierung durch Internetriesen wie Amazon ausgesetzt sein.

Der Digital Services Act, der illegal Angebote möglichst aus dem Internet verbannen soll, greife allerdings zu kurz, so der Börsenverein. Die Löschung illegaler Inhalte müsse wirksamer gestaltet werden.

„Der Digital Markets Act wird zu einer deutlichen Verbesserung des Marktzugangs führen. Die Verbote der Bevorzugung eigener Angebote sowie von Meistbegünstigungsklauseln weisen die großen Techunternehmen in ihre Schranken und ermöglichen so fairere Bedingungen für kleinere Marktteilnehmer – auch für Verlage und Buchhandlungen“, so Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Außerdem seien Pflichten zum Datenaustausch wichtig für die Branche, denn Unternehmen erhalten daraus wichtige Informationen über das Geschäft der Digitalkonzerne mit ihren Produkten.

„Beim Thema Interoperabilität von Lesegeräten und E-Books erhoffen wir uns in Zukunft noch eine ehrgeizigere Regulierung, die eine vollständige Wahlfreiheit für Leser*innen ermöglicht“, so Kraus vom Cleff weiter.

„Den Digital Services Act können wir allerdings nur als einen ersten Schritt auf einem längeren Weg werten. Es gibt immer noch keine befriedigende Lösung für die dauerhafte Entfernung illegaler Inhalte, was eine große Herausforderung für Rechteinhaber*innen darstellt. Insgesamt kann man also sagen: Stück für Stück nähern wir uns einer fairen Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.“

Die Verordnungen gehören zu einem großen Digitalpaket, das von der EU-Kommission im Dezember 2020 vorgelegt wurde. Nach der Verabschiedung durch das EU-Parlament muss noch der Rat der EU zustimmen.