Schwerpunkt war das Thema Künstliche Intelligenz (KI), das aktuell die unterschiedlichsten Arbeitsbereiche der Buchbranche betrifft. Eine zentrale Frage dabei ist, wie Verlage dem wachsenden Wunsch von Handel und Leser*innen nach mehr Orientierung zum Einsatz von KI nachkommen können. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Ausschusses für Verlage und der Interessengruppe Digital stellte bei der Sitzung eine Handreichung vor, die Verlagen als Wegweiser dienen soll, die eigene Anwendung künstlicher Intelligenz einzuordnen.
Die Handreichung, die ab sofort im Digitalen Wissens-Hub des Börsenvereins abrufbar ist, identifiziert und klassifiziert relevante Einsatzbereiche künstlicher Intelligenz bei der Erstellung von Verlagsprodukten. Durch die rasanten Entwicklungen im Bereich KI ist die Handreichung als Momentaufnahme zu verstehen, die zukünftig regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird.
Alle drei Ausschüsse begrüßten die Handreichung als wichtigen Schritt beim Umgang mit KI in der Buchbranche. Die Mitglieder des Ausschusses für Verlage sehen darin eine gute Grundlage für die Meinungsbildung und die Entwicklung einer individuellen Haltung zum Einsatz von KI. Auf Basis dessen können Verlage etwa Selbsterklärungen zum verlagseigenen Umgang mit KI formulieren und kommunizieren.
Der Ausschuss für den Sortimentsbuchhandel begrüßt solche Selbsterklärungen ausdrücklich, mit denen die Verlage ein Qualitätsversprechen abgeben können. Die Ausschuss-Mitglieder betonten, dass Verlage, aber auch Buchhandlungen jetzt die Aufgabe und Chance haben, sich gegenüber Kund*innen als Garanten für Qualität zu positionieren. Das sei wichtiger als die Suche nach einer einfachen Form der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, die angesichts der Komplexität der Einsatzfelder und Anwendungsfälle gar nicht möglich sei.