Für andere Produktgruppen gilt kein Vernichtungsverbot, es werden jedoch zukünftig bei allen Waren Berichtsplichten entstehen, auch bei der Makulierung von Buchbeständen.
Die Anwendung des Gesetzes erfolgt stufenweise.
- Große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter:innen und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen Euro Bilanzsumme) müssen ab Juli 2026 jährlich für das Vorjahr Informationen über Gewicht der vernichteten Produkte sowie Grund für die Vernichtung auf der Webseite des Unternehmens veröffentlichen. Es empfiehlt sich also, ab Juli 2025 die entsprechenden Daten intern zu sammeln.
- Mittelgroße Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter*innen und einem Umsatz ab 10 Millionen Euro bzw. 10 Millionen Euro Bilanzsumme fallen ab Juli 2030 unter diese Regelungen.
- Kleine und Mikro-Unternehmen sind nicht betroffen.
Insgesamt lässt die Verordnung viel Raum für Durchführungsbestimmungen, die den Kreis der betroffenen Produktgruppen, die Details der Pflichten sowie Fristen, usw. über die kommenden Monate und Jahre erweitern können.
Link zur Verordnung: L_202401781DE.000101.fmx.xml