In einem Statement des Börsenvereins zum Deutschen Buchhandlungspreis sagt Sebastian Guggolz, Vorsteher des Börsenvereins, zur Sache:
"Der Deutsche Buchhandlungspreis ist eine wertvolle Auszeichnung, mit der seit Jahren unabhängige Buchhandlungen und ihr Engagement für das kulturelle Leben vor Ort, für unsere Gesellschaft und die Demokratie gewürdigt werden. Die Kunst- und Meinungsfreiheit sind für die Arbeit der Buchhandlungen und unsere gesamte Gesellschaft von größter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass Entscheidungen über Preisträger transparent und primär an kulturellen Kriterien ausgerichtet sind.
An dem hier offenbar angewendeten Haber-Verfahren sind aus unserer Sicht erhebliche Zweifel angebracht. Das Prüfverfahren und die Ergebnisse bleiben für die Betroffenen geheim und sind somit nicht anfechtbar. Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab. 'Extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen' zu vermuten, wie sie durch das Haber-Verfahren erkannt werden sollen, bleibt äußerst fragwürdig, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.
Wir als Börsenverein setzen uns ausdrücklich ein für die Freiheit des Wortes, die Vielfalt des literarischen Angebots und die Unabhängigkeit der Buchhandlungen als Orte des offenen, kritischen Austauschs."
„...dass Entscheidungen über Preisträger transparent und primär an kulturellen Kriterien ausgerichtet“: Falsch, denn die Entscheidungen über die Preisträger sind aus gutem Grund nicht transparent, die Preisvergabe wurde nie begründet. ABER: Sie sollte nicht *primär*, sondern *ausschließlich* an kulturellen Kriterien ausgerichtet sein.
Auch das Haber-Verfahren wird nur vorsichtig kritisiert mit „aus unserer Sicht“ und „erhebliche Zweifel“. Das lässt alles noch Hintertüren offen, das Verfahren doch noch o.k. zu finden, wenn es nur transparenter wäre. Auch der vorletzte Satz „solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.“ impliziert dies.
Einzig der Satz „Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab,“ ist wirklich eindeutig formuliert.
Mag sein, dass der Vorstand sich nicht zu deutlicheren Worten hinreißen lassen will. Evtl. um die Tür Herrn Weimer nicht zuzuschlagen. Ob das eine erfolgreiche Strategie ist, um die Meinungsfreiheit zu schützen, möchte ich bezweifeln. Oder der Vorstand hat selbst keine deutlichere Position.
Ich hätte mir eine klare Missbilligung die Maßnahme des BKM gewünscht. Eine offensichtlich obligatorische Prüfung der auszuzeichnenden Buchhandlungen durch den Verfassungsschutz ist grundsätzlich abzulehnen. Sowie Buchhandlungen spüren, dass von offizieller Seite Wohlverhalten erwartet wird (z.B. um prämiert zu werden, morgen vielleicht, um eine Auftragsvergabe zu erlangen), ist das mit Meinungs- und Kunstfreiheit nicht zu vereinbaren.
Für die betroffenen Buchhandlungen ist es vollkommen intransparent, warum ihnen politischer Extremismus vorgeworfen wird. Sie haben keine Möglichkeit, sich dagegen zu Wehr zu setzen. Im Gegenteil müssen sie einen erheblichen Imageschaden in ihrem lokalen Umfeld befürchten! Damit wird die Idee der Jury, diese Buchhandlungen auszuzeichnen, in ihr Gegenteil verkehrt. Den betroffenen Buchhandlungen sollte die Solidarität ihres Berufsverbands sicher sein!
Vom BKM sollte der BöV verlangen, die Aberkennungen zurückzunehmen und eine künftige Preisvergabe unabhängig von den politischen Inhalten der bewerbenden Buchhandlungen zu ermöglichen. Gleiches gilt natürlich für den Deutschen Verlagspreis.
Vermutlich ist es ohnehin die Frage, ob Herr Weimer nochmal den Buchhandlungspreis neu auflegen wird. Ob man sich dann daran beteiligen will, ist eine andere.