Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

Sebastian Guggolz: "Signalwirkung für die zentrale Frage dieses Streitfalls"

30. April 2026
Redaktion Börsenblatt

In einem Statement begrüßt Sebastian Guggolz, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach Kulturstaatsminister Weimer eine Berliner Buchhandlung nicht als "politische Extremisten" bezeichnen darf.

Porträt von Sebastian Guggolz mit grünem Pulli vor grauem Hintergrund

Sebastian Guggolz

Börsenvereins-Vorsteher Sebastian Guggolz sagt in einem Statement: "Wir begrüßen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. Es bestätigt unsere Forderung, dass Buchhändlerinnen und Buchhändler nicht ohne konkrete Anhaltspunkte als politisch extremistisch gebrandmarkt werden dürfen. Wir hoffen, dass die gerichtliche Entscheidung zugunsten der Buchhandlung 'Zur schwankenden Weltkugel' auch Signalwirkung für die noch ausstehende Klärung der zentralen Frage dieses Streitfalls hat – nämlich ob das Haber-Verfahren bei Kulturpreisen wie dem Deutschen Buchhandlungspreis überhaupt zum Einsatz kommen und Grundlage für Ausschlüsse sein darf.“