Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel im Verfahren vertritt: "Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar. Im Verfahren hat der BKM seine schwerwiegenden Anschuldigungen nicht belegen können. Das Gericht hat festgestellt, dass es an einem Tatsachenkern fehlt und die Äußerung den sachlich gebotenen Rahmen überschreitet."
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätige sich laut Prigge, dass die Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis äußerst dünn seien: "Herr Weimer hat sich offensichtlich auf die knappe Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz verlassen, statt nachzufragen. Das zeigt nochmal, dass das Haber-Verfahren, das derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar ist. Denn es führt dazu, dass Behörden blind Einschätzungen des Verfassungsschutzes übernehmen, ohne dass diese überprüfbar sind oder die Betroffenen auch nur erfahren, dass etwas gegen sie vorliegt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese rechtswidrige Praxis einzustellen."
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.