Bundeskartellamt

Amazon kann auch durch Gesetzesnovelle überwacht werden

15. November 2022
von Börsenblatt

Das Bundeskartellamt wendet nun auch das neue Instrument, das die effektivere Aufsicht großer Digitalkonzerne ermöglicht, auf die zwei laufenden Missbrauchsverfahren gegen Amazon an. Im Juli hatte Amazon Beschwerde gegen das Bundeskartellamt beim Bundesgerichtshof eingelegt.

In den Missbrauchsverfahren untersucht das Bundeskartellamt, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazon auf dessen Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Amazons Betrieb des wichtigsten Handelsmarktplatzes im Bereich des E-Commerce räumt dem Unternehmen eine Schlüsselposition ein, die eine weitreichende Regelsetzungsmacht für den Wettbewerb auf der Plattform umfasst. Mit den neuen Befugnissen, die gerade auch eine solche Regelsetzungsmacht eingrenzen sollen, können wir wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon effizienter aufgreifen als bisher.“

Am 5. Juli hatte das Bundeskartellamt bereits entschieden, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist und das neue Aufsichtsinstrument (§ 19a GWB) deshalb auch auf das Unternehmen angewendet werden könne. Gegen diese Entscheidung hatte Amazon Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Bis dahin bleibe die Entscheidung vorläufig vollstreckbar, teilt das Bundeskartellamt mit. Wir berichteten:

Die zwei Verfahren gegen Amazon

  • Im ersten Verfahren untersucht das Bundeskartellamt Preiskontrollmechanismen. Es geht dabei um eine algorithmische Überprüfung der Preissetzung von Dritthändlern auf dem Amazon-Marktplatz. Die Anwendung dieser Mechanismen könne dazu führen, dass Händlerangebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar seien oder sogar gesperrt würden.
  • Das zweite Verfahren behandelte das sogenannte Brandgating, also die bereits genannte mögliche Benachteiligung von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons (z.B. Vereinbarungen mit Herstellern, die die Zulassung/Ausschluss von Händlern zum Verkauf von Produkten auf dem Amazon-Marktplatz betreffen)

Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Sie ist im Januar 2021 in Kraft getreten und erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Neben Amazon hat Amt diese überragende marktübergreifende Bedeutung auch bei Alphabet/Google und bei Meta/Facebook fetstgestellt. Gegen Alphabet, Meta und Apple laufen aktuell weitere Verfahren.

Update: Statement von Amazon

Als Reaktion auf die Berichterstattung teilte ein Amazon-Sprecher gegenüber Börsenblatt online mit, dass man der "Auslegung dieser komplexen neuen Gesetzgebung durch das Bundeskartellamt" nicht zustimme. "Der Einzelhandelsmarkt, in dem Amazon tätig ist, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv, online wie offline. Wir kooperieren weiterhin in diesen Verfahren mit dem Bundeskartellamt.“