Entscheidung des VGH

Baden-Württemberg: 2G-Regel für Einzelhandel gekippt

25. Januar 2022
von Börsenblatt

In Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Ähnliche Urteile hatten bereits zuvor die Gerichte in Niedersachsen, dem Saarland und Bayern gefällt. Was gilt damit für den Buchhandel?

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 25. Januar laut Medien die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land gekippt (zur Mitteilung des VGH). Damit gilt wieder die 3G-Regelung. Das Einfrieren der "Alarmstufe II" durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am 25. Januar in Mannheim mit. Damit gelte für den Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen. Mit seiner Entscheidung habe der VGH der Betreiberin eines Schreibwarengeschäfts aus dem Ortenaukreis Recht gegeben.

Dies gelte mit sofortiger Wirkung, weil die baden-württembergische Landesregierung bisher nicht das Alarmstufensystem in der Corona-Verordnung wiedereingeführt habe, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem SWR.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte wegen der Omikron-Variante des Coronavirus die "Alarmstufe II" in der Corona-Verordnung beibehalten. Somit das Stufensystem bis Ende Januar eingefroren. Die Regierung wolle das reguläre Stufensystem noch diese Woche wieder in Kraft setzen, so der SWR. Ministerpräsident Kretschmann habe allerdings angekündigt, dass die Regeln innerhalb der einzelnen Stufen nochmal angepasst werden müssten. Insofern könnte der Gerichtsentscheid nur temporäre Wirkung haben.

Denn die Richter hätten die 2G-Regel im Einzelhandel nicht grundsätzlich als unverhältnismäßig beurteilt, darauf weist auch Reinhilde Rösch von Landesverband Baden-Württemberg im Börsenverein hin. Nur die Art und Weise, wie in der aktuellen Coronaverordnung die Regelungen der Alarmstufe II eingefroren wurden, wurde als unrechtmäßig angesehen.

Was bedeutet das für Buchhandlungen?

Was aktuell die Rückkehr zur 3G-Regel für Buchhandlungen bedeutet, hat der Landesverband zusammengestellt:

Ab sofort dürfen Buchhandlungen auch Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, sondern lediglich einen aktuellen Test vorweisen können, in der Buchhandlung ausführlich bedienen. Abholen war und ist ohnehin immer ohne Nachweis erlaubt. Für die Tests gilt:

  • Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Selbsttest nur unter Ihrer Aufsicht

Allerdings habe Ministerpräsident Kretschmann bereits heute Vormittag angekündigt, die geltenden Regelungen nicht lockern zu wollen. "Es ist also zu erwarten, dass die Landesregierung die Coronaverordnung nachbessert und dass es noch vor Ende der Woche erneut eine Regelung zu 2G im Einzelhandel geben wird", so Reinhilde Rösch.