Corona

BaWü: Kinder und Jugendliche gelten in den Ferien als ungetestet

27. Dezember 2021
von Börsenblatt

In den Ferien müssen ungeimpfte Kinder- und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren in Baden-Württemberg getestet werden, um an Freizeitaktivitäten teilzunehmen – auch um den Buchhandel zu besuchen.

Ungeimpfte Kinder und Jugendliche sind in Baden-Württemberg noch bis zum 31. Januar 2022 von den 3G, 2G oder 2G plus Regeln ausgenommen – auch weil sie regelmäßig in der Schule getestet werden.

In den Weihnachtsferien, die noch bis zum 10. Januar 2022 sind, müssen ungeimpfte 6- bis 17 Jährige getestet werden, um an Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Dazu zählt auch der Besuch in der Buchhandlung, der in Baden-Württemberg nicht zum täglichen Bedarf gerechnet wird. Ausgenommen davon sind vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche.

Vom 10. Januar bis zum 31. Januar gilt wieder die Schülerausweis-Regelung.

Ab dem 1. Februar sind ungeimpfte Jugendliche, 12- bis 17-jährige, nicht mehr von den 3G/2G-Regelungen ausgenommen und werden im Freizeitbereich wie Erwachsene behandelt.