Nach Gesetzesnovelle für DIgitalkonzerne

Bundeskartellamt leitet drittes Verfahren gegen Amazon ein

18. Mai 2021
von Börsenblatt

Das Bundeskartellamt hat nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Es ist nach dem Verfahren gegen Facebook das zweite seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle.

In den vergangenen Jahren hat sich das Bundeskartellamt schon mehrfach mit Amazon auseinandergesetzt und Verbesserungen für Händler auf dem Amazon Marktplatz erreicht. Aktuell laufen noch zwei weitere Verfahren.

„Parallel dazu setzen wir jetzt auch unsere erweiterten Befugnisse in der Missbrauchsaufsicht ein. Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren – insbesondere digitalen – Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht. Wenn wir eine derartige Marktposition feststellen, könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen.“

Mit der 10. Novelle des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Januar 2021 ist es dem Bundeskartellamt möglich, früher und effektiver gegen große Digitalkonzerne vorzugehen. Das Bundeskartellamt kann Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Dazu zählen:

  • Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten
  • „Aufrollen“ noch nicht beherrschter Märkte mit nicht leistungswettbewerblichen Mitteln
    • Durch Kopplungs- und Bündelungsangebote      
    • Durch Errichtung oder Erhöhung von Marktzutrittsschranken durch die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Daten

Die zwei anderen Verfahren gegen Amazon führt das Bundeskartellamt aktuell nach den schon vor der jüngsten Novelle geltenden kartellrechtlichen Missbrauchsvorschriften. Es untersucht, inwiefern Amazon durch Algorithmen und Mechanismen Einlauf auf die Preissetzung der Amazon-Marktplatz-Händler nimmt. Außerdem prüft das Bundeskartellamt, ob Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellen, die Dritthändler vom Verkauf jeder Produkte ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen.

Update, 15.40 Uhr: In einem Statement an Börsenblatt online führt ein Amazon-Sprecher aus: "Wir können uns zu laufenden Verfahren nicht äußern, wir werden vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren. Amazon beschäftigt in Deutschland 23.000 Mitarbeiter, hat 28 Milliarden Euro seit 2010 im Land investiert und arbeitet eng mit der hiesigen Forschung zusammen. Wir werden uns weiter darauf konzentrieren, Innovationen in Deutschland sowohl für unsere Kund:innen als auch für die Unternehmen voranzutreiben, die in unserem Store verkaufen."