Bundes-Notbremse

Einigkeit? Von wegen!

28. April 2021
von Sabine Cronau

Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle wurde am 22. April die »Bundes-Notbremse« gezogen – mit Sonderstatus für den Buchhandel. Der Beschluss ist klar, doch das Durcheinander auf Länderebene immer noch groß.

Aufatmen in Bayern: Die bayerische Landesregierung hat am 27. April den Sonderstatus des Buchhandels anerkannt – wichtig für die gesamte Branche, denn der Buchhandel in Bayern liegt im Umsatzranking nach Bundesländern auf Platz 2 hinter Nordrhein-Westfalen (»Buch und Buchhandel in Zahlen 2020«).

Erleichterung auch in Baden-Württemberg: Dort durften die Buchhandlungen am vergangenen Samstag endlich wieder öffnen. Sie haben juristisch von der »Bundes-­Notbremse« profitiert, denn hier war eine entsprechende Ausnahmeregelung auf Landesebene Ende März per Gerichtsentscheid ausgehebelt worden. Die »Notbremse« des Bundes eröffnet nun neue rechtliche Gestaltungsspielräume.

Ausnahmen vom Sonderstatus

In Nordrhein-Westfalen hatte das Sortiment im März einen Sonderstatus zugesprochen bekommen, der von der Justiz wieder kassiert worden war.  Die »Bundes-Notbremse« war nun in NRW kein Anlass, dem Buchhandel die Systemrelevanz zurückzugeben. Stattdessen kristallisierte sich nach hochkomplexer Regelwerk-Exegese durch das Regionalbüro NRW des Börsenvereins heraus, dass Sortimente nur via Click & Meet öffnen dürfen (dafür inzidenzunabhängig). Zusätzliche Verwirrung stifteten zum Wochenstart abweichende Entscheidungen örtlicher Ordnungsämter.

Das Saarland, das als Modellregion auf die Corona-Ampel setzt, geht ebenfalls eigene Wege. Einen Sonderstatus hat der Buchhandel auch hier nicht, bis zum Inzidenzwert 100 dürfen alle Geschäfte öffnen. Liegt die Zahl darüber, springt die Ampel auf Gelb – und die Kund*innen brauchen einen negativen Schnelltest.

Fest steht allerdings: Vom Alltagsgeschäft weit entfernt sind auch diejenigen Buchhandlungen, die uneingeschränkt öffnen dürfen. Cafés dicht, Terminshopping und Schnelltest in Mode- oder Schuhgeschäften – das hat landauf, landab Folgen für die Kundenfrequenz, auch wenn die Türen im Buchhandel weit offen stehen. War das Click & Meet-Modell durch Spontantermine am Eingang noch recht unkompliziert zu handhaben, so könnte die begleitende Testpflicht, die mit der »Bundes-Notbremse« bei Inzidenzen zwischen 100 und 150 im Einzelhandel ohne Sonderstatus einzieht, ein echter Kauflust-Killer sein: Laut Handelsverband Deutschland bleiben Geschäfte mit Testpflicht 60 Prozent unter ihrem Vor-Corona-Umsatz.

Die »Bundes-Notbremse«

  • Bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 150 bleibt der Einkauf im Einzelhandel mit Click & Meet und negativem Corona-Test möglich.
  • Click & Collect ist immer erlaubt.
  • Der Buchhandel darf inzidenzunabhängig öffnen, Ausnahmen: NRW und Saarland.