Corona-Regeln

Maskenfreiheit im Einzelhandel in NRW

19. Oktober 2021
von Börsenblatt

Wenn Belegschaft und Kund*innen geimpft, getestet oder genesen sind und unter Einhaltung von 1,5 Metern Abstand, kann auf das Tragen von Masken im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen künftig verzichtet werden. Wer 3G und damit die Befreiung von der Maske in seinem Geschäft einführen möchte, muss allerdings eine Einlasskontrolle organisieren.

Auf das Tragen einer medizinischen Maske kann verzichtet werden, "bei Verkaufs- und Beratungsgesprächen im Rahmen einer Dienstleistungserbringung oder in Handelsgeschäften, wenn alle beteiligten Personen immunisiert oder getestet sind und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten", heißt es in der Neufassung der Corona-Regeln. Voraussetzung für die Einführung von 3G ist die Kontrolle der entsprechenden Zertifikate am Eingang.

Nachzulesen ist die Verordnung online unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211018_coronaschvo_ab_19.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Alle aktuell gültigen Regelungen, z.B. auch für Veranstaltungen finden Sie bei beim Börsenverein unter https://www.boersenverein-nrw.de/beratung-service/coronavirus/informationen-und-verordnungen/