Maskenfreiheit im Einzelhandel in NRW
Wenn Belegschaft und Kund*innen geimpft, getestet oder genesen sind und unter Einhaltung von 1,5 Metern Abstand, kann auf das Tragen von Masken im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen künftig verzichtet werden. Wer 3G und damit die Befreiung von der Maske in seinem Geschäft einführen möchte, muss allerdings eine Einlasskontrolle organisieren.
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