Sie sehen also, wir haben viel erlebt, viel Auf und Ab. Markant vielleicht noch ein Beispiel. Durch die Wende bedingt hatten wir in Eggesin bis 1996 rund 160 Einschulungen, seit 1997 nur noch durchschnittlich 45. Also im weiteren Verlauf nur noch ein Viertel Grundschule, ein Viertel Realschule und Gymnasien, ein Viertel Lehrausbildung, Studium, Hochzeiten u.s.w.
Wir haben es nun geschafft. Unsere Arbeitsjahre haben wir hinter uns, gespickt mit vielen Erfahrungen und viel Engagement. Das Jammern wird in Eggesin immer lauter, je näher der Schließungstermin rückt. Aber auch hier wollten wir Nägel mit Köpfen machen. Wir ziehen das Jahr voll durch und schließen zu Silvester 2020.
Wir wollen hoffen, dass uns noch viele Jahre bleiben, um uns in Deutschland und Österreich umzusehen, denn das kam in den letzten 28 Jahren etwas zu kurz. Das, was wir machten, war sogenannter "Intensiv-Urlaub". Schön, etwa eine Woche und wenn möglich mit zwei Wochenenden und wenn möglich mit einem Feiertag dazwischen, damit die Kollegen allein nicht zu sehr überlastet werden. Es gibt also noch vieles, das wir uns ansehen wollen und werden.
Sie schreiben "Da die Schulbuchlieferanten (...) Mitglied im Börsenverein sind und ihre Beiträge bezahlen, hat natürlich der Börsenverein kein Interesse, dagegen etwas zu unternehmen." Diesem Missverständnis möchte ich doch begegnen:
Ich weiß nicht, welche "Nebenbei-Buchhändler" Mitglied im Börsenverein sind, aber ganz sicher ist das kein Grund für Untätigkeit des Verbandes! Im Gegenteil: Der BöV hat mehrfach und auf verschiedenen politischen Ebenen versucht, der Ausschreibungspflicht für Schulbuchaufträge zu begegnen. Die Ausschreibung von Schulbüchern ist ein kompletter Unsinn, da dank der Preisbindung kein Preisvorteil beim Käufer zu erzielen ist. Dass dennoch ausgeschrieben wird, liegt am europäischen Wettbewerbsrecht. Dies verlangt, Aufträge ab einer gewissen Höhe europaweit auszuschreiben. Dass auf europäischer politischer Ebene eine Ausnahme für deutsche Schulbücher nicht leicht zu bewirken ist, können Sie sich sicher vorstellen.
Abhilfe könnten die Auftraggeber schaffen, wenn die Aufträge (wie in Hessen) von den Schulen selbst erteilt würden, dann bleiben die Auftragssummen weit unterhalb der kritischen Grenzen. Insoweit ist es wieder Landesrecht, das die Einkaufsentscheidung von den Kommunen hin zur einzelnen Schule verlagern müsste. Aber solange eine Stadt für ihre kompletten Schulen einen Auftrag vergeben will, kommen eben zu hohe Auftragssummen zustande.
Dass das im Sinne von Buy local, ökologisch und bürokratisch ein Wahnsinn ist, ist auch im BöV quasi Allegeminwissen. Nur leider nicht so einfach zu ändern.
Aber ich nehme als SoA-Mitglied den Anstoß nochmal auf und bringe das Thema dort noch einmal erneut ein.