Staatliche Finanzierungshilfen

Wann fließt das Coronageld?

6. Januar 2021
von Börsenblatt

Ladenschließungen im November, Dezember, Januar. Unternehmen und Handel fehlt Geld. Wann zahlen Bund und Länder? Eine Übersicht.

  • Im Rahmen der sogenannten Presseunterrichtung am 5. Januar haben Bund und Länder auch Stellung bezogen, was die Auszahlung der Finanzhilfen angeht.
  • Bei den sogenannten Novemberhilfen durch den Bund wurden demnach durch Abschlagszahlungen bisher über eine Milliarde Euro ausgezahlt.
  • Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder soll spätestens ab dem 10. Januar laufen.
  • Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden - die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.

Hier gibt es ein FAQ zu den November- und Dezemberhilfen

  • Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes soll nun je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet werden.
  • Bei der Überbrückungshilfe III werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste  Auszahlungen sollen durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
  • Die Überbrückungshilfe III soll bis Ende Juni 2021 laufen

Sind Sie antragsberechtig für die Überbrückungshilfe III?

 Wichtig für Arbeitnehmer und Unternehmer:innen:

  • Aufgrund der verlängerten Schul- und Kitaschließungen will der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20  zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
  • Der Anspruch soll explizit auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist. Auch wenn die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt, bzw. der Zugang  zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde, gilt das.