Nach dem Urteil in Niedersachsen

Wo der Einzelhandel ein Ende der 2G-Regel fordert

17. Dezember 2021
von Börsenblatt

Nachdem das Lüneburger Oberverwaltungsgericht die 2G-Regelung in Niedersachsen außer Kraft gesetzt hat, wird nun auch in anderen Bundesländern die Forderung nach der Rücknahme der 2G-Regelung laut – vor allem im Einzelhandel: 

In Mecklenburg-Vorpommern bereiten Mitglieder des Handelsverband Nord eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald vor, sagte Verbandsgeschäftsführer Kay-Uwe Teetz gegenüber dem NDR. Ein Rechtsgutachten des Handelsverbands stuft die 2G-Regel im Einzelhandel als unverhältnismäßig und damit als rechtlich unzulässig ein. Ein Regierungssprecher teilte dem NDR mit, die Landesregierung in Schwerin werde sich mit dem niedersächsischen Urteil auseinandersetzen. 

Auch in Bremen fordern Einzelhändler auf, die 2G-Regelung zu beenden. 

In Hessen fordert der Hessische Industrie- und Handelskammertag ein Ende der 2G-Regelung. Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller forderte in Radio FFH,  dass „schnellstmöglich wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen - natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept". Dass Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte oder Apotheken von der 2G-Regelung ausgenommen sind, bezeichnete Schoder-Steinmüller als große Wettbewerbsverzerrung. 

In Thüringen fordert die FDP-Gruppe nach dem Lüneburger Urteil, die 2G-Regeln ab ab 20. Dezember auch für den Thüringer Einzelhandel auszusetzen: "Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, den Beschluss nicht nur einfach zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch für Thüringen umzusetzen", wird FDP-Gruppensprecher Thomas Kemmerich in der „Thüringer Allgemeinen“ zitiert.