Sova-Insolvenz: Interview mit Julia Kappel-Gnirs

"Das vorläufige Verfahren ist noch recht 'frisch'"

5. Dezember 2022
von Michael Roesler-Graichen

Mit der Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist das Insolvenzverfahren der Sozialistischen Verlagsauslieferung in eine neue Phase eingetreten. Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs über die nächsten Schritte. 

Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs

Wann sind Sie zur Insolvenzverwalterin bestellt worden?
Das Amtsgericht Hanau hat mich mit Beschluss vom 24.11.2022 zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Wenige Tage zuvor musste die Geschäftsführung Eigeninsolvenzantrag stellen. Im vorläufigen Verfahren führt die seitherige Geschäftsführung den Betrieb fort, allerdings unter Kontrolle der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Konnten Sie sich schon einen Überblick über die noch vorhandenen Vermögen der sova verschaffen?
Das vorläufige Verfahren ist noch recht "frisch". Wir stehen in engem Austausch mit Herrn Richter und den Beschäftigten, haben uns einen Überblick vor Ort verschafft, es finden Inventarisierungen statt, und das sogenannte Insolvenzgeld wurde zunächst für den Monat November 2022 vorfinanziert. Damit können die Beschäftigten vor Ort noch weiter tätig sein und unterstützen. Einen abschließenden Überblick über Aktiva und Passiva konnten wir uns noch nicht verschaffen. Die Zahlungsunfähigkeit ist aber offensichtlich gegeben.

Was geschieht mit den noch auf dem Betriebsgelände lagernden Buchbeständen, die Eigentum der Verlage sind?
Die Eigentumsrechte aller Verlage werden ermittelt, und die Herausgabe wird sodann mit diesen beziehungsweise mit dem Börsenverein organisiert.

Können Sie schon etwas zur Höhe der Forderungen sagen, die die Verlage gegenüber der sova geltend machen könnten?
Dazu können wir noch keine Angaben machen.

Der Geschäftsbetrieb der sova sollte zum Jahresende ordentlich übergeben werden, nun wird dies durch die Insolvenz vereitelt. In welchen Schritten wird sich nun die Abwicklung des Unternehmens vollziehen?
Die Abwicklung des bereits bei Antragstellung faktisch eingestellten Geschäftsbetriebs (Verkauf an Buchhandlungen) wird in Abstimmung mit Geschäftsführung, Verlagen und Buchhändlern erfolgen. Um dies bei der großen Anzahl der Bücher der verschiedenen Verlage zu ermöglichen, werden alle Beteiligten einen Beitrag leisten müssen. Ziel ist, die wesentlichen Bestände so rasch wie möglich in den nächsten Wochen herauszugeben. Darüber hinaus sind Forderungen einzuziehen und noch offene Abrechnungen vorzunehmen. Hierzu sind die Mitarbeiter, die Geschäftsführung und wir bemüht.

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