Wie die Swiss Retail Federation in einer Mitteilung schreibt, so der SBVV in seinem Newsletter, begrüße man "diesen grossen Schritt in Richtung Normalität". Um den Prozess zu unterstützen, würden die Mitglieder von Swiss Retail die übrigen Maßnahmen betreffend Lüftung, Abstands- und Hygieneregeln, technischen Schutzvorrichtungen und weitere Massnahmen in Eigenverantwortung über die Schutzkonzepte vorläufig aufrechterhalten und erst bei einer weiteren Entspannung der Infektionslage "schrittweise abbauen".
Ab dem 17. Februar steht es also sowohl der Kundschaft als auch den Mitarbeitenden im Detailhandel frei, eine Maske zu tragen. Swiss Retail empfiehlt jedoch dem Ladenpersonal, im Rahmen der Schutzkonzepte im Kundenbereich weiterhin eine Maske zu tragen, und ermuntert die Arbeitgeber, den Mund- und Nasenschutz auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.