Corona-Lockerungen

Ende der Maskenpflicht im Schweizer Einzelhandel

17. Februar 2022
von Börsenblatt

Der Schweizer Bundesrat hat am 16. Februar zahlreiche Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen beschlossen, die ab dem 17. Februar (heute) gelten. Unter anderem entfällt im Einzelhandel und in vielen anderen Bereichen die Maskenpflicht.

Wie die Swiss Retail Federation in einer Mitteilung schreibt, so der SBVV in seinem Newsletter, begrüße man "diesen grossen Schritt in Richtung Normalität". Um den Prozess zu unterstützen, würden die Mitglieder von Swiss Retail die übrigen Maßnahmen betreffend Lüftung, Abstands- und Hygieneregeln, technischen Schutzvorrichtungen und weitere Massnahmen in Eigenverantwortung über die Schutzkonzepte vorläufig aufrechterhalten und erst bei einer weiteren Entspannung der Infektionslage "schrittweise abbauen".

Ab dem 17. Februar steht es also sowohl der Kundschaft als auch den Mitarbeitenden im Detailhandel frei, eine Maske zu tragen. Swiss Retail empfiehlt jedoch dem Ladenpersonal, im Rahmen der Schutzkonzepte im Kundenbereich weiterhin eine Maske zu tragen, und ermuntert die Arbeitgeber, den Mund- und Nasenschutz auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.

Was ab 17. Februar in der Schweiz gilt

  • Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen sind ohne Zertifikat zugänglich.
  • Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen sind ohne Maske zugänglich; in Gesundheitseinrichtungen und im öV bleibt die Maskenpflicht noch bis Ende März bestehen.
  • Veranstalter von großen Events brauchen keine Bewilligung mehr.
  • Keine Einschränkungen mehr für private Treffen.
  • Die Homeoffice-Empfehlung ist aufgehoben; Arbeitgeber entscheiden selbst, ob weiterhin zuhause gearbeitet wird und ob am Arbeitsplatz Masken getragen werden müssen.
  • Positiv Getestete müssen weiterhin für fünf Tage in Isolation – dies gilt noch bis höchstens Ende März.
  • Einzeltests werden weiterhin bezahlt; Antigentests in jedem Fall, PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.
  • Die generelle Empfehlung und die Finanzierung von repetitiven Tests in Betrieben sind aufgehoben – nur für Schulen werden sowohl die Empfehlung als auch die Finanzierung durch den Bund bis Ende März aufrechterhalten.
  • Die grenzsanitarischen Maßnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben.
  • Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Für Ausreisen werden jedoch weiterhin Zertifikate ausgestellt, die von der EU anerkannt sind.