Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich nach intensiven Gesprächen auf eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns geeinigt. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Lohnuntergrenze zunächst auf 13,90 Euro pro Stunde, zum 1. Januar 2027 folgt ein weiterer Schritt auf 14,60 Euro. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro.
Die Einigung erfolgte einstimmig auf Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld. Die Empfehlung muss noch formal vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden.
Gewerkschaftsvertreter Stefan Körzell sprach von einem "guten Beschluss". Die Gewerkschaftsseite habe ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt – das entspreche 1,78 Euro je Arbeitsstunde. Vollzeitbeschäftigte im Mindestlohnbereich hätten damit ab 2026 rund 190 Euro brutto mehr im Monat, ab 2027 dann insgesamt etwa 310 Euro zusätzlich im Vergleich zu heute.
Die Erhöhung betrifft rund sechs Millionen Beschäftigte. Die Sozialpartner reagierten unterschiedlich: Während die Gewerkschaftsseite die Entscheidung als wichtigen Schritt für Kaufkraft und soziale Absicherung wertete, kritisierten Arbeitgeber und Unionspolitiker den politischen Druck auf das Gremium.
Die Kommission ist laut Gesetz alle zwei Jahre für die Anpassung des Mindestlohns zuständig. Grundlage ihrer Entscheidung ist eine Gesamtabwägung aus wirtschaftlicher Entwicklung, Tarifbindung und dem sogenannten 60-Prozent-Kriterium des Bruttomedianlohns.