KI und Urheberrecht

Penguin Random House Verlagsgruppe klagt gegen OpenAI

31. März 2026
Sabine Cronau

Ein spannender Fall für die gesamte Kreativbranche: Die Penguin Random House Verlagsgruppe hat beim Landgericht München Klage gegen OpenAI eingereicht. Die Verlagsgruppe sieht die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" (cbj) verletzt. Der Börsenverein begrüßt den juristischen Schritt.

Zeichnung des kleinen Drachen Kokosnuss

Per Hand, nicht per KI: Hier entsteht der "Kleine Drache Kokosnuss"

Klare Indizien

Geklagt wird gegen OpenAI Ireland Ltd., Anbieterin des KI-Chatbots ChatGPT. Bereits auf einfache Eingaben gebe ChatGPT Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Ingo Siegner in erkennbarer Form wieder, heißt es in der entsprechenden Meldung von Penguin Random House. Siegners Werke erscheinen beim PRH-Verlag cbj.

Der Chatbot erzeuge außerdem Illustrationen der Figur des "Kleinen Drachen Kokosnuss", die dem Original zum Verwechseln ähneln würden. Darüber hinaus mache ChatGPT "eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes einschließlich rechtsverletzendem Cover und Klappentexten sowie konkreten Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen".

Für die Verlagsgruppe gibt es klare Indizien dafür, dass die Werke von Ingo Siegner unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden, und nun als sogenannte Memorisierung im Modell vorliegen. Dies sei vergleichbar mit einer Speicherung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die das System auf Nutzeranfragen hin wiedergeben kann.

Der beschriebene Output stellt aus Sicht der Penguin Random House Verlagsgruppe auch eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar. PRH sieht deshalb die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner sowie die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte ihres Verlags cbj verletzt.

Ein weiterer Aspekt der Klage zielt darauf ab, Transparenz für Leser:innen zu schaffen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen soll künftig verhindert werden, dass menschliche Autorennamen für Inhalte verwendet werden, die maßgeblich von einer KI generiert wurden.

Carina Mathern

Carina Mathern

Mit dieser Klage wollen wir dazu beitragen, Urheberrechte auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz wirksam zu schützen und faire Rahmenbedingungen für Kreative zu sichern.

Carina Mathern, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Penguin Random House Verlagsgruppe

Der Kern der Verlagsarbeit

Der Klage ging eine Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung voraus - auf die OpenAI allerdings trotz Fristsetzung nicht reagiert habe, so Penguin Random House. Am 27. März wurde deshalb die Klage am Landgericht München eingereicht.

"Menschliche Kreativität ist und bleibt der Kern unserer Arbeit als Verlage", so Carina Mathern, Verlegerin und Mitglied der Geschäftsleitung der Penguin Random House Verlagsgruppe: „In erster Linie sind wir deshalb den Interessen unserer Autor*innen und Kreativen verpflichtet."

Die Verlagsgruppe stehen den Chancen von KI grundsätzlich offen gegenüber: "Gleichzeitig hat der Schutz geistigen Eigentums für uns oberste Priorität. Mit dieser Klage wollen wir als Penguin Random House Verlagsgruppe dazu beitragen, Urheberrechte auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz wirksam zu schützen und faire Rahmenbedingungen für Kreative zu sichern."

Peter Kraus vom Cleff

Peter Kraus vom Cleff

KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen.

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins

Es geht um Transparenz und Lizenzierung

Der Börsenverein bezeichnet die Klage in einer parallel veröffentlichten Stellungnahme als "wichtigen Schritt hin zur dringend nötigen Regulierung generativer KI."

Für Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, zeigt die Klage gegen OpenAI, dass der Konflikt um Urheberrechte im KI-Zeitalter längst kein Randthema mehr sei. "Immer mehr Kreative und Rechteinhaber gehen juristisch gegen die Nutzung ihrer Werke vor."

Gerade für die Buchbranche sei die Durchsetzung von Rechten oft schwierig, weil KI-Konzerne kaum offenlegen würden, womit sie trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben. "Umso wichtiger ist, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen – auch mit Blick auf Fragen der Memorisierung", so Kraus vom Cleff: "KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen."

Viele Ausgaben von "Der kleine Drache Kokosnuss" liegen übereinander

Viele Ausgaben von "Der kleine Drache Kokosnuss"

GEMA im ersten Schritt erfolgreich

Vor dem Landgericht München war jüngst bereits die Verwertungsgesellschaft GEMA mit einer Klage gegen OpenAI erfolgreich. Dabei ging es um neun konkrete Songs, darunter "Atemlos" (Helene Fischer), "Männer" (Herbert Grönemeyer), "Über den Wolken" (Reinhard Mey) und "In der Weihnachtsbäckerei" (Rolf Zuckowski).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ChatGPT Liedtexte "memorisiert" und teils "exakt" oder "weitgehend identisch" ausgegeben habe; damit liege eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung vor (Az. 42 O 14139/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr dazu hier.

Verlage, Autor:innen und andere Kreative protestieren schon länger gegen den Datenklau durch die Crawler der KI-Systeme - und fordern Transparenz und Lizenzierung. Mehr dazu hier. Vor allem Ratgeber- und Kinderbuchverlage in Deutschland sind von Fake-Titeln, die auf KI basieren und im Selfpublishing erscheinen, betroffen.

Auch in den USA laufen mittlerweile einige Verfahren gegen die großen Tech-Konzerne. Für Schlagzeilen sorgte dabei vor allem eine Sammelklage gegen Anthropic. Das KI-Unternehmen muss 1,5 Milliarden Dollar Schadensersatz an Verlage und Autor:innen zahlen. Was es damit auf sich hat - und was den Fall auch für Deutschland bedeutsam macht: Mehr dazu hier.

Ingo Siegner vor einer Zeichnung

Autor und Illustrator Ingo Siegner

Dass sich die Penguin Random House Verlagsgruppe gerade Ingo Siegner für das Verfahren gegen OpenAI ausgesucht hat, dürfte kein Zufall sein: Seine Reihe "Der kleine Drache Kokosnuss" sorgt regelmäßig für Bestseller im Kinderbuch. 

Das erste Abenteuer erschien 2002. 33 Bände aus der Feder von Siegner für Kinder ab dem Vorschulalter sind seitdem entstanden. Seit 2006 wird der Drache Kokosnuss von Sprecher Philipp Schepmann zum Leben erweckt. Die Hörbücher sind 2025 mit fünf neuen Goldenen Schallplatten ausgezeichnet worden. 

Zum 60. Geburtstag des Autors und Illustrators im vergangenen Jahr hatte der Drache sogar eine eigene Briefmarke bekommen.