Geklagt wird gegen OpenAI Ireland Ltd., Anbieterin des KI-Chatbots ChatGPT. Bereits auf einfache Eingaben gebe ChatGPT Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Ingo Siegner in erkennbarer Form wieder, heißt es in der entsprechenden Meldung von Penguin Random House. Siegners Werke erscheinen beim PRH-Verlag cbj.
Der Chatbot erzeuge außerdem Illustrationen der Figur des "Kleinen Drachen Kokosnuss", die dem Original zum Verwechseln ähneln würden. Darüber hinaus mache ChatGPT "eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes einschließlich rechtsverletzendem Cover und Klappentexten sowie konkreten Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen".
Für die Verlagsgruppe gibt es klare Indizien dafür, dass die Werke von Ingo Siegner unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden, und nun als sogenannte Memorisierung im Modell vorliegen. Dies sei vergleichbar mit einer Speicherung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die das System auf Nutzeranfragen hin wiedergeben kann.
Der beschriebene Output stellt aus Sicht der Penguin Random House Verlagsgruppe auch eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar. PRH sieht deshalb die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner sowie die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte ihres Verlags cbj verletzt.
Ein weiterer Aspekt der Klage zielt darauf ab, Transparenz für Leser:innen zu schaffen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen soll künftig verhindert werden, dass menschliche Autorennamen für Inhalte verwendet werden, die maßgeblich von einer KI generiert wurden.