Susanne Barwick: Ja. Wir verfolgen generell mit großem Interesse die verschiedenen Klagen gegen die Anbieter von generativer KI. Wir haben zum Beispiel auch die Klage der GEMA gegen OpenAI sehr begrüßt und halten die Entscheidung des Landgerichts München auch für absolut richtig.
Wir wissen, dass viele Modelle mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert wurden, ohne dass dafür eine Einwilligung eingeholt wurde. Dennoch ist es oft nicht einfach, die Rechtsverletzung, also zum Beispiel das Training, zu beweisen.
Ein Grund ist, dass die KI-Unternehmen bisher nicht offenlegen, mit welchen Daten die Modelle trainiert wurden. Zudem haben die KI-Unternehmen mittlerweile Maßnahmen (sogenannte Guard Rails) implementiert, so dass es kaum noch möglich ist, wortwörtliche Buchinhalte über Prompts im Output der KI zu erzeugen, um so beweisen zu können, dass mit dem Buchinhalt trainiert wurde.
Wir fordern daher, dass KI-Unternehmen verpflichtet werden, offenzulegen, mit welchen Werken sie trainiert haben und trainieren. Leider erfüllt zum Beispiel die Vorlage, die das Büro für Künstliche Intelligenz der EU-Kommission hierfür erstellt hat, nicht die für die Rechtsdurchsetzung notwendige Bedingung, dass Rückschlüsse auf alle betroffenen Werke ermöglicht werden.
Wenn, wie beim "Kleinen Drachen Kokosnuss", über den Output bewiesen werden kann, dass mit den Werken trainiert worden ist, finden wir es auch wichtig, dagegen gerichtlich vorzugehen, um so die KI-Unternehmen dazu zu bewegen, Lizenzen einzuholen.