Interview: Penguin Random House Verlagsgruppe klagt gegen OpenAI

"Ingo Siegner tritt gemeinsam mit uns als Kläger auf"

1. April 2026
Sabine Cronau

"Der Kleine Drache Kokosnuss" im Netz von ChatGPT: Die Penguin Random House Verlagsgruppe klagt vor dem Münchner Landgericht gegen OpenAI. Warum ist Ingo Siegners Werk ein gutes Fallbeispiel für die Verletzung der Urheberrechte durch KI? Antworten von Carina Mathern, Verlegerin für das Kinderbuchsegment.

Carina Mathern

Carina Mathern

Das Urteil zugunsten der Gema hat uns in unserer Auffassung bestärkt – und in dem Wunsch, dass auch für die Buchbranche eine wegweisende Entscheidung fällt.

Carina Mathern, Mitglied der Geschäftsleitung der Penguin Random House Verlagsgruppe

Nahezu alle digital verfügbaren Bücher werden von den Crawlern der KI-Konzerne durchsucht. Warum haben Sie sich für das Verfahren gegen OpenAI gerade für den "Kleinen Drachen Kokosnuss" entschieden?

Letztlich sind wir einfach der Frage nachgegangen, ob unsere Befürchtungen bezüglich des Umgangs der KI mit den Inhalten unserer Urheber:innen berechtigt sind. Es versteht sich von selbst, dass der Schutz ihres geistigen Eigentums für uns als Verlagsgruppe oberste Priorität hat.

"Der kleine Drache Kokosnuss" eignete sich für den Test besonders gut, weil Ingo Siegners Werk Geschichten und Illustrationen vereint, und weil die Figur so weithin bekannt ist, dass sie sofort wiedererkennbar ist. Der kleine Drache begeistert seit fast 25 Jahren Millionen von Kindern und Familien weltweit! Ingo Siegner hat eine einzigartige Figur, eigentlich eine einzigartige Welt geschaffen, die einen ganz eigenen liebevollen und kindgerechten Charme hat. Somit ist auch die unerlaubte Nachahmung durch die KI auf den allerersten Blick erkennbar.

Es wäre schön, wenn auch die Politik sich des Themas mit mehr Nachdruck aus der Perspektive der Kreativen annehmen würde.

Carina Mathern, Penguin Random House Verlagsgruppe

Wie viele Fake-Bände von seinen Abenteuern kursieren im Netz? Oder lässt sich das gar nicht nachhalten?

Für Verlage, Autor:innen und Illustrator:innen ist es schier unmöglich, dem im Einzelnen nachzugehen. Umso wichtiger ist uns, dass endlich ein Rechtsrahmen gesetzt und Urheberrechtsverletzungen schon in der Entstehung verhindert werden.

Das sollte im Übrigen im Sinne aller sein, denen wichtig ist, dass menschliche Kreativität und Originalität weiterhin Bestand haben und nicht entwertet werden. Daher wäre es schön, wenn auch die Politik sich des Themas mit mehr Nachdruck aus der Perspektive der Kreativen annehmen würde.

Zeichnung: Der Kleine Drache Kokosnuss sitzt auf einem Bücherstapel

Wir ziehen nicht `gegen die großen Tech-Konzerne´ ins Feld - sondern gegen die unerlaubte Memorisierung von urheberrechtlich geschützten Inhalten und gegen deren Kopie.

Carina Mathern

Was sagt Ingo Siegner dazu, dass sein kleiner Drache jetzt gegen die großen Tech-Konzerne ins Feld zieht?

Ingo Siegner tritt gemeinsam mit uns als Kläger auf. Wir ziehen allerdings nicht "gegen die großen Tech-Konzerne" ins Feld. Im Gegenteil: Wir arbeiten auf vielen Feldern sehr konstruktiv und im Sinne unserer Urheber:innen mit ihnen zusammen und wir sehen als Verlag auch die Chancen, die sich durch KI bieten – zum Beispiel um die Sichtbarkeit unserer Bücher zu erhöhen. Ins Feld ziehen wir gegen die unerlaubte Memorisierung von urheberrechtlich geschützten Inhalten und gegen deren Kopie.

Die Gema war vor dem Landgericht München im November mit einer Klage gegen OpenAI erfolgreich. Hat Sie das ermutigt?

Das Urteil zugunsten der Gema hat uns in unserer Auffassung bestärkt – und in dem Wunsch, dass auch für die Buchbranche eine wegweisende Entscheidung fällt, die einen verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz des geistigen Eigentums schafft.

`Der Kleine Drache Kokosnuss´ ist kein Einzelfall, vielmehr gehen wir von vergleichbaren Rechtsverstößen bei anderen Werken aus.

Carina Mathern

Welchen Stellenwert hat die Klage für die Buchbranche oder sogar für die gesamte Kreativbranche? Und haben Sie schon Reaktionen bekommen? Anders formuliert: Ist es eine Art Musterklage?

Wir wünschen uns, dass die Klage im Ergebnis der gesamten Branche und allen Kreativen zugutekommt. Vom Börsenverein erhalten wir auch öffentlich Rückendeckung; das bestärkt uns darin, dass der Schritt richtig und dringend notwendig ist. Inwieweit sich andere Verlage anschließen, werden wir sehen.

Was wir schon heute wissen: "Der Kleine Drache Kokosnuss" ist kein Einzelfall, vielmehr gehen wir von vergleichbaren Rechtsverstößen bei anderen Werken aus. 

Wann ist mit einem Urteil zu rechnen – und glauben Sie, dass der Fall bis zur letzten Instanz geht?

Wie immer bei solchen Prozessen rechnen wir damit, dass es erst in einigen Monaten zu einem ersten Urteil kommt. Ob das dann Bestand haben wird oder ob weitere Instanzen involviert werden, kann heute niemand vorhersagen. Wir haben uns den Schritt aber gut überlegt und fühlen uns für die verschiedenen möglichen Verläufe gewappnet. Als größte Publikumsverlagsgruppe des Landes können wir unsere Stellung da gut im Sinne der Urheber und der Branche nutzen.

Ohne den Schutz geistigen Eigentums gäbe es viele der Inhalte, von denen KI heute lebt, überhaupt nicht.

Carina Mathern

Was wäre Ihr Traumurteil? Und was Ihr Alptraum-Urteil?

Wir hoffen natürlich, dass das Gericht unseren Argumenten folgt, und dass es die Grundlage dafür liefert, dass KI-Unternehmen das Urheberrecht ebenso wahren müssen wie jeder Mensch. Als Buchverlage möchten wir für faire Rahmenbedingungen für alle Autor*innen, Illustrator*innen und Übersetzer*innen sorgen, und das gerne auch gemeinsam mit den KI-Unternehmen.

Ohne den Schutz geistigen Eigentums gäbe es viele der Inhalte, von denen KI heute lebt, überhaupt nicht. Wer Innovation will, muss auch ihre Grundlage schützen. Deshalb appellieren wir auch an die Politik und die zuständigen Verbände, dieses Verfahren aufmerksam zu verfolgen, um daraus wertvolle Erkenntnisse für eine zukünftige Justierung des gesetzlichen Rahmens zu gewinnen.