Beim Dauerthema Mängelexemplare dagegen würden sich die Preisbindungstreuhänder durchaus gerne an Österreich orientieren. Bei den Nachbarn entfällt die Preisbindung bei Mängelexemplaren nicht ganz, zulässig ist nur ein „Abweichen vom Ladenpreis im handelsüblichen Ausmaß im Verhältnis zum Mangel“, wie im Arbeitsbericht erläutert wird.
„Hätten wir eine solche Regelung in Deutschland, die auch Bücher mit Mängeln nicht völlig aus der Preisbindung entlässt, sondern bei geringem Mangel auch nur geringe Abweichungen vom Ladenpreis zulässt, würde dies die „Mängel“-Problematik vermutlich wesentlich entschärfen", meinen Russ und Wallenfels – "allerdings um den Preis einer Diskussion, welche Reduzierung im Verhältnis zu welchem Mangel im jeweiligen Einzelfall angemessen ist“.
Die Preisbindungstreuhänder beziehen sich auf einen aktuellen Fall. Eine Buchhandelskette hatte Mängelexemplare unter dem Slogan „Drei für 12 Euro!“ beworben. Doch nur ein Teil der Aktionsware war wirklich verschmutzt oder zerkratzt. Viele Bücher waren dagegen absichtlich beschädigt worden – was sich an den gleichförmigen Macken ablesen ließ, wie sie entstehen, wenn Bücher mit Wucht an eine Tischkante geschlagen oder mit stumpfen Gegenständen bearbeitet werden.
Ein Vorgehen, dass die Preisbindungstreuhänder „besonders unerträglich“ finden. „Dabei handelte es sich in vielen Fällen auch noch um Bücher, die älter als 18 Monate waren, und für die die Preisbindung einfach hätte aufgehoben werden können.“
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