Bundesgerichtshof verweist 52a-Verfahren zurück an OLG München
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern die mündliche Verhandlung zum sogenannten Intranet-Paragrafen 52 a des Urheberrechtsgesetzes stattgefunden. Dabei geht es um die Vergütung, die Verlagen zusteht, wenn Hochschulen Teile von Werken in Universitätsnetzen öffentlich zugänglich machen. Update 13.40 Uhr: Der BGH hat – für alle Beteiligten völlig überraschend – das Verfahren nach der Verhandlung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen, so Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang. Dies könnte die Verfahrensdauer erheblich verlängern, so Sprang.