Börsenverein fordert Nachbesserungen

Verwaltungsschreiben zur Mehrwertsteuersenkung erschienen

1. Juli 2020
von Börsenblatt

Nachdem Bundestag und Bundesrat am 29. Juni den Weg für die temporäre Mehrwertsteuerabsenkung frei gemacht haben, ist gestern das lange erwartete Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministerium mit Umsetzungsdetails erschienen. Noch blieben aber viele Fragen offen, so Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang.

Der Klärungsbedarf der Börsenvereinsmitglieder sei groß, so Verbandsjustiziar Christian Sprang. Viele Buchhändler vermissten klare Handlungsanweisungen, insbesondere zu den Bereichen "Berechnung von Abonnements" und "Umgang mit Remissionen".

"Vorschläge des Börsenvereins und weiterer Verbände sind in dem jetzt vorgelegten Verwaltungsschreiben nicht oder nur in rudimentären Ansätzen aufgegriffen worden", bedauert Sprang. "Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Unklarheit und Unsicherheit hinsichtlich des umsatzsteuerlichen Rechtsrahmens während der temporären Absenkungszeit in vollem Umfang und für jedes Unternehmen gegeben ist."

Ursache dafür sei letztlich der Zeitdruck, unter den die Regelung und ihre Umsetzung politisch gestellt worden seien, so Sprang. Nicht nur die Verbände der Buch- und Verlagsbranche, sondern auch viele andere Standesorganisationen einschließlich der Spitzenverbände, ja sogar die Bundesländer seien mit ihren Vorschlägen für administrativ praktikable Umsetzungsregelungen nicht gehört worden und ohne jede Antwort geblieben.

Sprang hält es für grundsätzlich möglich, dass das Bundesfinanzministerium das jetzt veröffentlichte Verwaltungsschreiben durch ein späteres zweites Umsetzungsschreiben ergänzt, in dem beispielsweise Regelungen für bestimmte Branchen nachgeholt werden. Dafür würden sich der Börsenverein und die Presseverbände in den nächsten Tagen erneut stark machen.

Weil der Ausgang dieser Interventionen noch nicht absehbar sei, empfiehlt der Justiziar allen Mitgliedsunternehmen, gemeinsam mit ihren eigenen Steuerberatern nach Lösungswegen zu suchen, wie mit den bestehenden Unsicherheiten insbesondere im Abo- und Remissionsbereich umgegangen werden kann.

In der nächsten Zeit wird die Steuerberatungskanzlei des Verbands, Crowe Kleeberg, den Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins noch ein Dokument zur Umsetzung der temporären Umsatzsteuersenkung mit Fokus auf Abläufe in der Buchbranche bereitstellen.