KiK muss nur die halbe Miete zahlen
Das OLG Dresden hat in einem Urteil entschieden, dass ein vom Lockdown betroffenes Ladenlokal nur die halbe Miete zahlen müsse. Damit wird eine Klage gegen den Textileinzelhändler KiK, der eine Monatsmiete nicht gezahlt hatte, teils abgewiesen.