Der Bundesgerichtshof will nachjustieren
Die zweite Runde beim Bundesgerichtshof in Sachen Übersetzervergütung brachte Ende vergangener Woche Sicherheit nur in einem Punkt: Das Gericht sei sich darüber im Klaren, dass einzelne Aspekte der „angemessenen Vergütung“ von Übersetzern weiterer Klärung bedürften, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. An den grundlegenden Eckpunkten der ersten Urteile vom Oktober 2009 werde man jedoch festhalten.